Mit der "Kita-Initiative" (Volksinitiative) vom 14. Juni 2024 wird gefordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat. Ausserdem soll durch die Kostenübernahme durch den Bund das Einkommen der Eltern für die Kinderbetreuung entlastet werden. Der Bundesrat erachtet die daraus folgenden jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu Lasten des Bundes für nicht tragbar und steht der Initiative ablehnend gegenüber.
Mit der "Kita-Initiative" (Volksinitiative) vom 14. Juni 2024 wird gefordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Bezweckt wird ausserdem die Änderung der Kostenübernahme durch den Bund, um das Einkommen der Eltern zu entlasten. Der Bundesrat erachtet diese Forderung als problematisch.