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Bericht des Bundesrates zur "Kita-Initiative"

Bericht des Bundesrates zur "Kita-Initiative"

Gesetzgebung

Bericht des Bundesrates zur "Kita-Initiative"

Ausgangslage1

Die Kita-Initiative2 fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Grundschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Initiative will diesen Grundsatz in der Verfassung verankern und so die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung stärken. Dabei sollen die Kosten für die Eltern zehn Prozent ihres Einkommens nicht übersteigen, weshalb Zweidrittel der Kosten durch den Bund zu übernehmen wären. Das Angebot an Kita-Plätzen läge weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone, welche gleichzeitig die restliche Finanzierung regeln müssten. 

Stellungnahme des Bundesrates...

iusNet FamR 08.07.2024

 

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