Im Entscheid des Bundesgerichts 5A_241/2023 erhob Rechtsanwältin A. Beschwerde gegen Disziplinarmassnahmen, welche ihr gegenüber ausgesprochen wurden. Sie verliess sich dabei auf die in der Verfügung aufgeführte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen, wobei das Bundesgericht ihr Vertrauen auf diese Rechtsmittelbelehrung schützte. Das Bundesgericht liess in der Folge jedoch einige Fragen offen, und entschied insbesondere auch nicht darüber, ob die Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz korrekt war.