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Keine Bundesrechtswidrigkeit bei zivilstandsunabhängiger Verlegung des Betreuungsunterhalts auf sämtliche betreuungsbedürftige Kinder

Kommentierung
Die Begründung weiterer Kindesunterhaltspflichten stellt grundsätzlich ein Abänderungsgrund dar. Ob sich daraus bereits auch ein konkreter Anspruch auf Abänderung ergibt, oder ob eine zusätzliche Interessenabwägung vorzunehmen ist, hängt davon ab, ob von der Abänderung der Betreuungs- oder der Barunterhalt betroffen wäre. Die Verlegung des gesamten Betreuungsunterhalts, welche unabhängig von den zivilstandsrechtlichen Verhältnissen der involvierten Kindseltern auf sämtliche betreuungsbedürftige Kinder (einzig) nach Massgabe ihres jeweiligen Betreuungsbedarfs erfolgte, beurteilte das Bundesgericht als bundesrechtskonform.
Manuela Schweizer
iusNet FamR express 29.11.2024

Recht auf persönliche Beziehungen zugunsten Dritter

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_359/2024 vom 14. Oktober 2024 (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_359/2024 vom 14. Oktober 2024 befasst sich das Bundesgericht mit der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Dritten gemäss Art. 274a Abs. 1 ZGB das Recht auf die Unterhaltung einer persönlichen Beziehung zu einem Kind eingeräumt werden kann und geht dabei auf deren Verhältnis zum Besuchsrecht eines Elternteils ein.
iusNet FamR express 29.11.2024

Zeitliche Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Kommentierung von BGer 5A_801/2022 vom 10. Mai 2024

Das Bundesgericht äusserte sich in Bezug auf die Zulässigkeit der zeitlichen Begrenzung der nachehelichen Unterhaltsbeiträge im Detail zu den Kriterien gemäss Art. 125 Abs. 2 ZGB und rief nochmals in Erinnerung, dass als Ausgangspunkt für die Festlegung des gebührenden Unterhalts entscheidend sei, ob die Ehe lebensprägend gewesen sei.
Danielle Müller
iusNet FamR 25.10.2024

Persönlichkeitsrechte der Kinder endlich schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Motion 24.4146 vom 26. September 2024

Während Erwachsene selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Inhalte sie auf Social Media teilen, fehlt den Kindern eine solche Entscheidungsmöglichkeit. Einmal im Internet geteilte Inhalte können nicht kontrolliert oder zurückgeholt werden, was für die Kinder früher oder später fatale Folgen haben kann. Die Motion beantragt den besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder, insbesondere ihrer Rechte am eigenen Bild.
Während Erwachsene selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Inhalte sie auf Social Media teilen, fehlt den Kindern eine solche Entscheidungsmöglichkeit. Einmal im Internet geteilte Inhalte können nicht kontrolliert oder zurückgeholt werden, was für die Kinder früher oder später fatale Folgen haben kann. Die Motion 24.4146 verlangt nun einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern.
iusNet FamR 25.10.2024

Ehescheidung, elterliche Sorge (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
In seinem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_/178/2024 vom 20. August 2024 geht das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Pflichten bei der Rückweisung einer Angelegenheit ein und macht dabei insbesondere auf die Besonderheiten bei Kinderbelangen aufmerksam.
iusNet FamR 25.10.2024

Ehescheidung (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024

Mit der Frage ob, ein Vorbezug für Wohneigentum der beruflichen Vorsorge nach den Regeln der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen ist, wenn eine Partei zum Scheidungszeitpunkt das ordentliche Rentenalter bereits erreicht hat und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart worden ist, setzt sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_336/2023 vom 17. Juli 2024 auseinander und erläutert dabei die Vorgehensweise nach Art. 124e ZGB.
iusNet FamR 25.10.2024

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