Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
BGer 5D_84/2023 vom 23.02.2024
Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.