iusNet Familienrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Node

Kinder unverheirateter Eltern: Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt

Gesetzgebung
Familienpolitik

Parlamentarische Initiative 24.419 vom 17. April 2024

Die parlamentarische Initiative vom 17. April 2024 verlangt die Änderung von Art. 298a ZGB. Die Initiative verlangt die sinngemässe Geltung des Grundsatzes der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt des Kindes auch für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern. Gemäss der Initiative sei es inkohärent, den Vater während der Zeit von der Geburt bis zur gemeinsamen Erklärung oder zum Entscheid der KESB von der gemeinsamen elterlichen Sorge auszuschliessen.
Die parlamentarische Initiative vom 17. April 2024 verlangt die Änderung von Art. 298a ZGB, da immer mehr Kinder unehelich geboren werden. Die Tendenz sei steigend. Die Initiative fordert die sinngemässe Geltung des Grundsatzes der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt des Kindes auch für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern.
iusNet FamR 21.05.2024

Beschränkung der elterlichen Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_310/2023 vom 06. Juli 2023

Im Urteil 5A_310/2023 vom 6. Juli 2023 befasste sich das höchste Gericht mit der komplexen Situation eines bei einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes und der Frage nach der Entscheidungsbefugnis über Impfungen unter dem Aspekt einer möglichen Kindeswohlgefährdung bei Vernachlässigung. Es handelte sich dabei um die Impfempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit während der Corona-Pandemie.
iusNet FamR 21.05.2024

iusNet FamR 4/2024

 

Rechtsprechung

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
BGer 5D_84/2023 vom 23.02.2024
Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin
BGer 5A_576/2023 vom 08.03.2024
In seinem Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 stellt das höchste Gericht fest, dass die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung, bei einem noch nicht auf seine effektive Notwendigkeit hin überprüften Zeitaufwand, den kantonalen Richtwert deutlich unterschreiten und den verfassungsmässigen Mindestanforderungen nicht genügen würde. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Vorinstanz mit keinem Wort zur Notwendigkeit der Rechtsschriften äussert und hebt den angefochtenen Entscheid auf.

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)
BGer 5A_641/2023 vom 22. März 2024
Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist und kommt zum Schluss, dass das Gesuch nicht automatisch gutzuheissen wäre. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sein.

 

Gesetzgebung

 

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Bund
Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen
Dabatte im Ständerat vom 12.03.2024
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 hat der Ständerat die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, einstimmig gutgeheissen. 

 

Kommentierung

 

Bund
Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 307 Abs. 3 ZGB
BGer 5A_375/2023 vom 21. November 2023
Das Bundesgericht hält in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) fest, dass eine Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB an eine behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs anknüpft. Besteht eine solche nicht, entscheidet nicht die KESB, sondern diejenige Person, welche die elterliche Sorge und Obhut innehat, über die Ausübung und den Umfang des persönlichen Verkehrs des anderen Elternteils (Art. 275 Abs. 3 ZGB).

Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 307 Abs. 3 ZGB

Kommentierung
Das Bundesgericht befasst sich in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) mit den Voraussetzungen für die Erteilung von Weisungen nach Art. 273 Abs. 2 und Art. 307 Abs. 3 ZGB und kommt für den zu beurteilenden Fall zum Schluss, dass diese nicht gegeben sind.
Céline Buchmüller
iusNet FamR 17.04.2024

Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 hat der Ständerat die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, einstimmig gutgeheissen. 
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 folgte eine Debatte im Ständerat.
iusNet FamR 17.04.2024

Seiten