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Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Ausgangslage:1

In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.

Mit dem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten wurden im Jahr 2013 auch Massnahmen eingeführt, um Minderjährigenheiraten so weit wie möglich zu verhindern und Betroffene wirksam zu schützen und zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der Regelungen der Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial.2 So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. De lege lata kann eine eine Ehe nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist. Ausserdem können Ehen mit minderjährigen Personen nach geltendem Recht...

iusNet FamR 17.04.2024

 

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