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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht

Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_641/2023 vom 22. März 2024

Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist und kommt zum Schluss, dass das Gesuch nicht automatisch gutzuheissen wäre. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sein.
iusNet FamR 17.04.2024

Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_576/2023 vom 08.03.2024

In seinem Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 stellt das höchste Gericht fest, dass die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung, bei einem noch nicht auf seine effektive Notwendigkeit hin überprüften Zeitaufwand, den kantonalen Richtwert deutlich unterschreiten und den verfassungsmässigen Mindestanforderungen nicht genügen würde. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Vorinstanz mit keinem Wort zur Notwendigkeit der Rechtsschriften äussert und hebt den angefochtenen Entscheid auf.
iusNet FamR 17.04.2024

Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.
iusNet FamR 17.04.2024

Verantwortlichkeit (Rechtsweg)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_370/2023 vom 24.01.2024

Im Urteil 5A_370/2023 vom 24.01.2024 befasst sich das höchste Gericht mit denVoraussetzungen von Art. 75 BGG und geht dabei näher auf die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit der Vorinstanz ein, namentlich, ob diese als einzige kantonale Instanz oder als Rechtsmittelinstanz entschieden hat. Schliesslich verpflichtet es den Kanton Thurgau, ein kantonales Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen, um den Anforderungen des BGG gerecht zu werden.
iusNetFamR 25.03.2024

Örtliche Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_830/2023 vom 08.02.2024

Im Urteil 5A_830/2023 vom 08.02.2024 geht das höchste Gericht auf die Frage ein, wie sich der Wohnsitz des Kindes bei einem Wohnsitzwechsel des Elternteils, der die Obhut innehat, verhält und welche Behörde für die Ergreifung der notwendigen Massnahmen bezüglich der persönlichen Beziehungen zuständig ist. Das höchste Gericht weist darauf hin, dass bei der Entscheidung, ob für einen Wohnsitzwechsel des Kindes eine Bewilligung eingeholt werden muss oder nicht, die Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten sind, die zum Zeitpunkt der Verlegung des Wohnortes bestanden haben.
iusNetFamR 25.03.2024

Rechtsmittelfrist bei der Anfechtung von Entscheiden über Ordnungsbussen und Disziplinarmassnahmen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Entscheid des Bundesgerichts 5A_241/2023 erhob Rechtsanwältin A. Beschwerde gegen Disziplinarmassnahmen, welche ihr gegenüber ausgesprochen wurden. Sie verliess sich dabei auf die in der Verfügung aufgeführte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen, wobei das Bundesgericht ihr Vertrauen auf diese Rechtsmittelbelehrung schützte. Das Bundesgericht liess in der Folge jedoch einige Fragen offen, und entschied insbesondere auch nicht darüber, ob die Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz korrekt war.
Stefanie Schneider
iusNet FamR 19.02.2024

Revisionsgesuch

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5F_22/2023 vom 07. Dezember 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im bundesgerichtlichen Urteil 5A_18/2017 vom 15.03.2017 eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1. EMRK fest. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass alle Voraussetzungen nach Art. 122 BGG für die Zulassung einer Revision wegen Verletzung der EMRK gegeben sind und das bundesgerichtliche Urteil gemäss Art. 128 Abs. 1 BGG aufzuheben ist.
iusNetFamR 15.01.2024

Ein Kommentar zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung

Kommentierung
Verfahrensrecht
Seit 1. Januar 2011 ist das Zivilverfahren in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die ZPO ist nicht mehr wegzudenken und hat sich insgesamt bewährt. Dennoch zeigten sich über die Jahre einige Schwachstellen. Mit der revidierten ZPO, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden punktuelle Anpassungen zur Stärkung der Praxistauglichkeit umgesetzt. Der Artikel gibt einen Überblick über die relevantesten Neuerungen in der ZPO und kommentiert die Änderungen in kurzer Form.
Rebecca Isenegger
iusNetFamR 15.01.2024

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