Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.