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Wegfall der Zuständigkeit nach erteilter Bewilligung zum Aufenthaltswechsel durch die KESB

Wegfall der Zuständigkeit nach erteilter Bewilligung zum Aufenthaltswechsel durch die KESB

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Wegfall der Zuständigkeit nach erteilter Bewilligung zum Aufenthaltswechsel durch die KESB

I. Sachverhalt

Die nicht verheirateten Eltern des 2020 geborenen Kindes trennten sich im Mai 2021. Die Mutter zog mit dem Kind nach Deutschland, musste es nach gerichtlicher Anordnung aber wieder in die Schweiz zurückführen. Im August 2021 stellte sie bei der KESB Schaffhausen das superprovisorische Gesuch um Aufenthaltswechsel. Nach mehreren Zwischenentscheiden und Abklärungen erlaubte die KESB Schaffhausen im März 2022 unter anderem den Umzug. Auf die von der Mutter dagegen erhobene Beschwerde trat das Obergericht des Kantons Schaffhausen nicht ein, wogegen sie sich vor Bundesgericht wehrt.

II. Erwägungen

2.  

Die Vorinstanz trat auf die kantonale Beschwerde der Beschwerdeführerin nicht ein, weil sie sich in Anwendung von Art. 85 Abs. 1 IPRG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (Haager Kindesschutzübereinkommmen, HKsÜ; SR 0.211.231.011) zur Beurteilung der Beschwerde als international...

iusNet FamR 02.06.2023

 

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