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Aufhebung des Entscheids zufolge örtlicher Unzuständigkeit der KESB

Aufhebung des Entscheids zufolge örtlicher Unzuständigkeit der KESB

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Aufhebung des Entscheids zufolge örtlicher Unzuständigkeit der KESB

I. Sachverhalt

Mutter und Vater haben ein 2007 geborenes Kind, das unter  der alleinigen Sorge und Obhut der Kindsmutter steht. Mit Entscheid vom 8. August 2019 entzog die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Hochdorf (KESB) dem Kindsvater das Recht auf persönlichen Verkehr mit der Tochter und ordnete an, dass der Entzug jährlich zu überprüfen sei, erstmals per 1. September 2020. Gleichzeitig hob sie eine vorbestehende Beistandschaft auf und erteilte den Kindseltern Weisungen zwecks Fortsetzung einer Psychotherapie für das Kind.  Am 6. April 2021 entzog die KESB dem Kindsvater soweit hier interessierend das Recht auf persönlichen Verkehr dauerhaft und hob die jährliche Überprüfung von dessen Entzug auf. Ausserdem entzog sie dem Kindsvater das Auskunftsrecht gegenüber Drittpersonen. Die Weisungen an die Kindseltern im Zusammenhang mit der Psychotherapie des Kindes wurden ebenfalls aufgehoben. Verschiedene Anträge des Kindsvaters im Zusammenhang mit der erneuten Errichtung einer Besuchsbeistandschaft schrieb die Behörde als erledigt vom Verfahren ab. Das Kind lebte im Zeitpunkt dieses Entscheids nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der KESB. 

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iusNet FamR 10.02.2023

 

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