In seinem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_/178/2024 vom 20. August 2024 geht das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Pflichten bei der Rückweisung einer Angelegenheit ein und macht dabei insbesondere auf die Besonderheiten bei Kinderbelangen aufmerksam.
Im Urteil 5A_939/2023 vom 8. Juli 2024 ging es um die verfahrensrechtlich relevante Frage, ob im Sinne des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV bereits die Gewährung der Einsicht in die Verfahrensakten ausreichend ist, oder ob der Anspruch die formelle Zustellung der betreffenden Unterlagen verlangt.
Im Urteil 5A_906/2024 vom 15.05.2024 geht es um die Frage des rechtsgültigen Vollzuges der Auskunftspflicht gemäss Art. 170 ZGB. Der Ehemann reichte dem Gericht teilweise geschwärzte Dokumente ein und machte vor Bundesgericht geltend, das erstinstanzliche Urteil rechtsgültig vollzogen zu haben und seiner Auskunftspflicht rechtsgültig nachgekommen zu sein.
Im Urteil 5D_166/2023 vom 17. April 2024 geht es um die Frage nach dem Schutz des guten Glaubens einer amtlich ernannten Anwältin im Falle einer falschen Rechtsmittelbelehrung in einem Entscheid über die Entschädigung. Das Bundesgericht geht hierbei näher auf die besonderen Anforderungen an Anwält:innen im Zusammenhang mit dem Gutglaubensschutz ein.
In seinem Urteil 5A_32/2014 vom 2. April 2024 befasst sich das höchste Gericht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der betroffenen Person im Verfahren des Erwachsenenschutzrechts. Dabei erörtert es, wie sich dieser Anspruch zum verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör verhält und unter welchen Voraussetzungen von einer persönlichen Anhörung abgesehen werden kann.
Das Bundesgericht befasst sich in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) mit den Voraussetzungen für die Erteilung von Weisungen nach Art. 273 Abs. 2 und Art. 307 Abs. 3 ZGB und kommt für den zu beurteilenden Fall zum Schluss, dass diese nicht gegeben sind.
Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist.
Im Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 hatte das Bundesgericht über die Höhe der Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung zu befinden, welche unter Berücksichtigung des kantonalen Rechts über das Mass dessen hinausgeht, was für Fälle der betreffenden Art üblicherweise geboten und damit als entschädigungspflichtig angesehen wird.
Gemäss Bundesgericht dürfen pönale oder generalpräventive Überlegungen beim Entscheid über die Zuteilung der Obhut keine Rolle spielen. Entscheidungen über die elterliche Sorge, die Obhut und das Besuchsrecht haben sich ausschliesslich am Kindeswohl zu orientieren.
Im Urteil 5A_370/2023 vom 24.01.2024 befasst sich das höchste Gericht mit den Voraussetzungen von Art. 75 BGG und geht dabei näher auf die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit der Vorinstanz ein, namentlich, ob diese als einzige kantonale Instanz oder als Rechtsmittelinstanz entschieden hat.