Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft
Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft
Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft
I. Sachverhalt1
Mit Urteil des Erwachsenen- und Kindesschutzgerichts des Kantons Genf vom 19.05.2011, wurde über A. (geb. 1983) eine freiwillige Beistandschaft errichtet. Mit Entscheid vom 25.06.2013 wurde diese in eine Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft umgewandelt.
Mit Eingabe vom 29.09.2022 beantragte A. die Aufhebung der Beistandschaft. Das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 18.01.2023 ab. Mit Urteil vom 16.11.2023 wurde die Beschwerde von A. abgewiesen.
Am 15.01.2024 gelangte A. mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids vom 16.11.2023 sowie der Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft.
II. Erwägungen
3. Der Beschwerdeführer begründete seinen Aufhebungsantrag damit, dass die Beistandschaft wegen der Person seines Beistandes für ihn nicht mehr von Vorteil sei. Nach Angaben der Vorinstanz fehlten jedoch Argumente, welche darauf hindeuteten, dass seine Schutzbedürftigkeit...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.