Im Urteil 5A_64/2023 vom 21. Juni 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anordnung einer Therapie gegen den Willen der Eltern mit Art. 307 Abs. 3 ZGB vereinbar ist. Das höchste Gericht erläutert in seinem Urteil nochmals, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Massnahmen erfüllt sein müssen und welche Umstände darüber hinaus zu berücksichtigen sind.
Im Entscheid BGer 5A_558/2023 vom 28. August 2023 hatte sich das Bundesgericht mit der Zulässigkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit eines Zwischenentscheids auseinanderzusetzen, bei welchem den betreffenden Parteien ausschliesslich das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden ist. Dabei präsentiert das höchste Gericht unter Berücksichtigung der revidierten Zivilprozessordnung mögliche Lösungswege und erläutert, unter welchen Voraussetzungen dem Antrag auf aufschiebende Wirkung in Sorgerechtsverfahren stattgegeben wird.
Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023
Entscheidet ein Gericht in einem selbständigen Unterhaltsprozess aufgrund der Kompetenzattraktion gemäss Art. 304 Abs. 2 ZPO auch über weitere Kinderbelange, so ist der andere, nicht direkt am Unterhaltsprozess beteiligte Elternteil, förmlich in das Verfahren einzubeziehen. Andernfalls ist der Entscheid über die weiteren Kinderbelange nichtig.
Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023
Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 äussert sich das Bundesgericht zur seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts bestehenden Problematik über die Kompetenzattraktion des mit der Unterhalsklage befassten Gerichts, welches befugt ist, auch über die elterliche Sorge sowie die weiteren Kinderbelange zu entscheiden und dadurch in die Rechtsstellung einer Person eingreift, die nicht Verfahrenspartei ist.
Urteil des Bundesgerichts 5A_773/2021 vom 22. November 2022
Zieht das Kind aus dem Zuständigkeitsbereich der KESB weg, darf diese nicht mehr entscheiden. Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgericht Luzern, das den Entscheid der unzuständigen KESB geschützt hatte, auf.
Das Bundesgericht entscheidet, dass der Instanzenzug erneut durchlaufen werden muss, auch wenn das Obergericht die Sache bereits einmal beurteilt und an die Vorinstanz zurückgewiesen hat. Die direkte Anrufung des Bundesgerichts als oberste Rechtsprechungsbehörde ist nicht möglich.
Urteil des Bundesgerichts 5A_/776 und 5A_777/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)
Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.
Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.
Urteil des Zürcher Obergerichts LC210006 vom 14. Juni 2021
Im Urteil LC210006 setzt sich das Obergericht des Kantons Zürich mit einem vorinstanzlichen Abschreibungsentscheid zufolge Gegenstandslosigkeit einer Scheidungsklage auseinander. Im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage hatten die Parteien bereits seit über zwei Jahren getrennt gelebt und der Beklagte seinerseits beantragte – anlässlich der Einigungsverhandlung – die Scheidung der Ehe. Da es zu keiner Einigung kam, wurde der Klägerin eine Frist zur Klagebegründung angesetzt, welche nach 40 Tagen unbenützt abgelaufen war. Infolgedessen wurde die Scheidungsklage zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob der Beklagte Berufung. Das Obergericht bestätigt den erstinstanzlichen Entscheid.