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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Verfahrensrecht

Verfahrensrecht

Rechtsmittel bei Rückweisungsentscheid

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGE 149 III 44

Das Bundesgericht entscheidet, dass der Instanzenzug erneut durchlaufen werden muss, auch wenn das Obergericht die Sache bereits einmal beurteilt und an die Vorinstanz zurückgewiesen hat. Die direkte Anrufung des Bundesgerichts als oberste Rechtsprechungsbehörde ist nicht möglich.
iusNet FamR 24.11.2022

Theoretisches Einkommen gemäss Freiburger Rechtsprechung

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_/776 und 5A_777/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)

Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
iusNet FamR 08.08.2022

Einführung von Familiengerichten

Gesetzgebung
Familienpolitik
Verfahrensrecht
Der Bundesrat soll die Einführung von Familiengerichten prüfen. Der Nationalrat überwies das entsprechende Postulat. Das Familiengericht soll sich aus Fachleuten zusammensetzen und für alle familienrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Bevor ein Familienstreit vor Gericht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats ein obligatorisches Schlichtungsverfahren mit im Familienrecht bewanderten Fachleuten stattfinden. Dieses müsste unentgeltlich sein.
iusNet FamR 27.07.2022

Gegenstandslosigkeit der Scheidungsklage zufolge Säumnis der klägerischen Partei bei gegenseitigem Scheidungswillen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Urteil LC210006 setzt sich das Obergericht des Kantons Zürich mit einem vorinstanzlichen Abschreibungsentscheid zufolge Gegenstandslosigkeit einer Scheidungsklage auseinander. Im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage hatten die Parteien bereits seit über zwei Jahren getrennt gelebt und der Beklagte seinerseits beantragte – anlässlich der Einigungsverhandlung – die Scheidung der Ehe. Da es zu keiner Einigung kam, wurde der Klägerin eine Frist zur Klagebegründung angesetzt, welche nach 40 Tagen unbenützt abgelaufen war. Infolgedessen wurde die Scheidungsklage zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob der Beklagte Berufung. Das Obergericht bestätigt den erstinstanzlichen Entscheid. Da die Einigungsverhandlung anstelle des Schlichtungsverfahrens trete, könne die beklagte Partei anlässlich der Einigungsverhandlung noch keine formgültigen Anträge stellen, es sei denn, diese werde explizit als Widerklage bezeichnet. Das obergerichtliche Urteil und die Vorgehensweise der Vorinstanz ist kritisch zu würdigen.
Elife Akbulut

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