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Einführung von Familiengerichten

Einführung von Familiengerichten

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Familienpolitik
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Einführung von Familiengerichten

I. Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in Absprache mit den Kantonen zu prüfen, ob es zweckmässig wäre, eine Familiengerichtsbarkeit zu schaffen, die folgenden Grundsätzen entspricht:

  1. Ein einziges Gericht ist für familienrechtliche Streitigkeiten im weitesten Sinne zuständig und damit insbesondere für Angelegenheiten, welche das Zivilgesetzbuch, das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen dem Zivilgericht, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie den Zentralbehörden der Kantone und des Bundes zuweisen.
  2. In familienrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch obligatorisch, bevor die Sache ans Gericht gelangt.
  3. Die Schlichtungsbehörde setzt sich aus Beisitzern zusammen, die auf Familienrecht spezialisiert und in Familientherapie ausgebildet sind. Es kann je nach Fall, mit dem es befasst ist, weitere Beisitzer hinzuziehen.
  4. Die Schlichtungsbehörde kann Personen und Stellen beiladen, die mit den Parteien durch aktuelle oder frühere Familienstandsbeziehungen und durch
  5. ...
iusNet FamR 27.07.2022

 

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