Wegzug nach Hamburg bewilligt
Wegzug nach Hamburg bewilligt
Wegzug nach Hamburg bewilligt
I. Sachverhalt
Die Parteien haben eine Tochter (geb. 2016) und einen Sohn (geb. 2018). Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens vereinbarten sie die gemeinsame Obhut mit überwiegenden Betreuungsanteilen der Mutter. Am 13. September 2021 beantragte die Mutter eine Abänderung der Unterhaltsregelung sowie die Erlaubnis im Sinn von Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB, mit den Kindern nach Hamburg ziehen zu dürfen. Mit Entscheid vom 5. April 2022 stimmte das Familiengericht Zofingen der Verlegung des Aufenthaltsortes der Kinder zu und stellte diese unter die alleinige Obhut der Mutter, unter Regelung des Besuchsrechts des Vaters; weiter passte es den Kindes- sowie den ehelichen Unterhalt an. Hiergegen erhob der Vater umfassend Berufung. Mit Teilentscheid vom 5. September 2022 wies das Obergericht des Kantons Aargau diese betreffend die Genehmigung der Verlegung des Aufenthaltsortes der Kinder und deren Unterstellung unter die alleinige mütterliche Obhut ab. Gegen diesen Teilentscheid hat der Vater am 19. Oktober 2022 beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Ferner verlangt er die aufschiebende Wirkung, gegen welche die...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details
steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.