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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht

Noven im parallelen Eheschutz- und Scheidungsverfahren

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_120/2021 vom 11. Februar 2022

Das Bundesgericht bestätigt in 5A_120/2021 seine neuste Rechtsprechung, wonach es willkürlich ist, wenn das Eheschutzgericht Tatsachen und Beweismittel, die sich nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens verwirklichen, unbeachtet lässt. Vielmehr muss geprüft werden, ob die Vorbringen nach Massgabe des Novenrechts von Art. 229 und 317 ZPO im Eheschutzverfahren zu berücksichtigen gewesen wären.
iusNet FamR 30.03.2022

Abgrenzung Eheschutzverfahren / VSM Scheidungsverfahren und Novenrecht; Aufgabe der bisherigen Praxis des Zürcher Obergerichts

Kommentierung
Eheschutz
Verfahrensrecht
- aktualisiert - 
In BGE 148 III 95 setzt sich das Bundesgericht erneut mit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Eheschutz- und dem Scheidungsgericht auseinander. Es bejaht die bis anhin umstrittene Rechtsfrage, ob das Eheschutzgericht Tatsachen, die sich erst nach Einleitung des Scheidungsverfahrens ereignet haben, bei seinem Entscheid zu berücksichtigen hat. Die neueste bundesgerichtliche Entscheidung und damit die Aufgabe der bisherigen Zürcher Praxis ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Daniela Fischer
iusNet FamR 17.03.2022

Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

Kommentierung
Verfahrensrecht

Urteil des Zürcher Obergerichts LY210010 vom 15. Juli 2021

- aktualisiert - 
Das Zürcher Obergericht setzt sich im Entscheid LY210010 vom 15. Juli 2021 mit der Frage auseinander, wann im Rahmen der Beurteilung eines Gesuchs um Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses ein Vermögensverzehr - und damit die für die Gewährung des Gesuchs nötige Mittellosigkeit - glaubhaft dargelegt wurde. Die Anforderungen sind hoch. Die Kommentierung setzt sich mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander und würdigt diese kritisch. Die Autorin gelangt zum Schluss, dass die strenge Praxis der Gerichte zu Rechtsunsicherheit auf Seiten der Rechtssuchenden und zur Erschwerung der anwaltlichen Tätigkeit führt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid.
Franziska Mulle
iusNet FamR 18.02.2022

Gegenstandslosigkeit der Scheidungsklage zufolge Säumnis der klägerischen Partei bei gegenseitigem Scheidungswillen

Kommentierung
Verfahrensrecht
Im Urteil LC210006 setzt sich das Obergericht des Kantons Zürich mit einem vorinstanzlichen Abschreibungsentscheid zufolge Gegenstandslosigkeit einer Scheidungsklage auseinander. Im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage hatten die Parteien bereits seit über zwei Jahren getrennt gelebt und der Beklagte seinerseits beantragte – anlässlich der Einigungsverhandlung – die Scheidung der Ehe. Da es zu keiner Einigung kam, wurde der Klägerin eine Frist zur Klagebegründung angesetzt, welche nach 40 Tagen unbenützt abgelaufen war. Infolgedessen wurde die Scheidungsklage zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Gegen den Abschreibungsentscheid erhob der Beklagte Berufung. Das Obergericht bestätigt den erstinstanzlichen Entscheid. Da die Einigungsverhandlung anstelle des Schlichtungsverfahrens trete, könne die beklagte Partei anlässlich der Einigungsverhandlung noch keine formgültigen Anträge stellen, es sei denn, diese werde explizit als Widerklage bezeichnet. Das obergerichtliche Urteil und die Vorgehensweise der Vorinstanz ist kritisch zu würdigen.
Elife Akbulut

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

LC200004

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich LC200004 vom 28. Oktober 2020

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im publizierten Entscheid LC200004 vom 28. Oktober 2020 seine Rechtsprechung hinsichtlich der Abänderung von im Rahmen eines eherechtlichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderunterhaltsbeiträgen, wenn das Kind inzwischen volljährig wurde, vereinheitlicht. Es gelangen nicht die Regeln des Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens, sondern je nach Streitwert die Bestimmungen des ordentlichen oder des vereinfachten Verfahrens zur Anwendung.
iusNet FamR 03.12.2021

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass bei der Klage auf Kindesunterhalt trotz Obligatorium gemäss Art. 198 ZPO das Schlichtungsverfahren entfallen kann.  Dies ist dann der Fall, wenn darauf beidseits verzichtet wird (BGer 5A_1006/2020). Nicht verzichtet werden kann auf das Schlichtungsverfahren dann, wenn der Unterhalt nicht mittels Klage, sondern einzig mittels Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 303 Abs. 1 ZPO eingefordert wird (BGer 5A_1025/2020; so auch BGer 5A_147/2020 zum Prozesskostenvorschuss).  Explizit offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, ob das Schlichtungsverfahren entfällt, wenn das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gleichzeitig mit der Unterhaltsklage eingereicht wird (BGer 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 E. 3.3).  Diese Frage bildet Anlass für den vorliegenden Beitrag. Er untersucht die geltende Rechtslage, die Umsetzung in einzelnen Kantonen sowie praktische Handlungsmöglichkeiten.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 20.10.2021

Verzicht auf Schlichtungsverfahren bei Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1006/2020 vom 16. März 2021

Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht bejaht die Frage der Zulässigkeit dieser Kombination und erwägt, dass konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann. Ob das Schlichtungsverfahren bei der Kombination von Klage und Gesuch um vorsorgliche Massnahmen entfällt, lässt das Bundesgericht offen.
iusNet FamR 7.10.2021

Vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1025/2020 vom 30. August 2021

Das Bundesgericht verneint mit Entscheid 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 die Frage, ob vorsorgliche Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und anderer Kinderbelange vor Rechtshängigkeit der Hauptklage anhängig gemacht werden können. Vorsorgliche Massnahmen setzen zwingend die gleichzeitige oder vorgängige Rechtshängigkeit eines Unterhaltsprozesses voraus. Andernfalls dürfe das Gericht nicht auf das Massnahmengesuch eintreten und betreffend Obhut und Betreuung trete daher auch keine Kompetenzattraktion ein.
iusNet FamR 07.10.2021

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