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Abänderung von Volljährigenunterhalt

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Abänderung von Volljährigenunterhalt

I. Sachverhalt

Der Kläger ist der Vater des volljährigen beklagten Kindes. Die Ehe zwischen dem Kläger und der Mutter des Beklagten wurde im Jahr 2011 geschieden. Damals verpflichtete sich der Kläger zur Leistung von Kindesunterhalt für den Beklagten in Höhe von CHF 1'200 bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung. Im Dezember 2019 beantragte der Kläger mittels unbegründeter Klage die Aufhebung, eventualiter Reduktion der Unterhaltsbeiträge. Das Bezirksgericht Meilen trat mangels Klagebewilligung auf die Klage nicht ein. Dagegen gelangt der Kläger Anfang 2020 ans Obergericht des Kantons Zürich.

II. Erwägungen

3. Die Vorinstanz erwog, Ansprüche betreffend Volljährigenunterhalt seien je nach Streitwert im vereinfachten oder im ordentlichen Verfahren geltend zu machen. In beiden Fällen werde zwingend ein Schlichtungsverfahren vor Schlichtungsbehörde vorausgesetzt. Da im vorliegenden Fall kein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden sei – eine Klagebewilligung sei der Klage nicht beigelegen –, sei auf die Klage wegen einer fehlenden Prozessvoraussetzung nicht einzutreten....

iusNet FamR 03.12.2021

 

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