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Kindesunterhalt

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Fachbeitrag
Prof. em Dr. iur. h.c. Geiser erklärt in seinem Fachbeitrag, wann die KESB mit dem Unterhalt zu tun hat und welche Verfahrensfragen sich dabei stellen. Hierbei wird unter anderem näher auf die Differenzierung zwischen eherechtlichen Verfahren und selbstständigen Unterhaltsprozessen eingegangen und ausführlich erläutert, welche Rolle der KESB beim Unterhalt zukommt. Prof. em Dr. iur. h.c. Geiser hält fest, dass Verfahren bei der KESB die Schlichtung ersetzt, sollte es zwischen den Eltern zu keiner Einigung kommen.
Thomas Geiser
iusNet FamR 25.10.2023

Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

BGer 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023

Zur Frage, ob bei nicht miteinander verheirateten Eltern für den betreuenden (statt zahlenden) Elternteil ebenfalls ein «grosser Kopf» zu berücksichtigen ist, hat sich das höchste Gericht bislang noch nie spezifisch geäussert. In seinem Urteil 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023 kommt das höchste Gericht zum Schluss, dass die Verteilung des Überschusses zwischen denjenigen Personen zu bleiben hat, welche konkret am Unterhaltsverhältnis beteiligt sind.
iusNet FamR 25.09.2023

Elterliche Sorge

Kommentierung
Verfahrensrecht
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023

Entscheidet ein Gericht in einem selbständigen Unterhaltsprozess aufgrund der Kompetenzattraktion gemäss Art. 304 Abs. 2 ZPO auch über weitere Kinderbelange, so ist der andere Elternteil förmlich in das Verfahren einzubeziehen. Werden nämlich nicht alle Personen, die in ihrer Rechtsstellung vom Urteil betroffen sind, förmlich in den Prozess einbezogen, so stellt dies einen schweren Verfahrensmangel dar, der die Nichtigkeit des Urteils zur Folge hat.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 22.08.2023

Elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023

Seit dem Inkrafttreten der Revision des Kindesunterhaltsrechts im Jahr 2017, sind die mit der Unterhaltsklage befassten Gerichte befugt, auch über die elterliche Sorge sowie über weitere Kinderbelange zu entscheiden - eine Problematik, welche sowohl die Gerichte als auch die Lehre vor Herausforderungen stellt. Im Urteil 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023 stufte das Bundesgericht den Mangel des angefochtenen Entscheids, welcher in die Rechtssphäre der Kindesmutter eingreift, die nicht am Prozess beteiligt worden war, als schwer ein. Die ihr im Verfahren eingeräumten verstärkten Mitwirkungsrechte vermochten daran nichts zu ändern. Das Bundesgericht erklärte das angefochtene Urteil für nichtig.
iusNet FamR 22.08.2023

Überschussverteilung bei alternierender (hälftiger) Obhut

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Das Bundesgericht erlässt mit seinem Entscheid 5A_330/2022 ein weiteres Urteil zur Klärung der Berechnung des Kinderunterhalts im Falle der alternierenden Obhut. Zusammengefasst stellt das Bundesgericht klar, dass im Falle einer alternierenden Obhut (zumindest bei hälftigen Betreuungsanteile) auch die Überschussanteile der Kinder grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern zu verteilen sind. Eine Abweichung von der hälftigen Aufteilung muss begründet werden. Die Kommentierung setzt sich mit möglichen Gründen auseinander und vergleicht den Entscheid mit ähnlich gelagerten Bundesgerichtsentscheiden.
Daniela Fischer
iusNet FamR 24.07.2023

Hilflosenentschädigung kein Einkommen

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_77/2022 vom 15. März 2023 (amtl. Publ., frz.)

Die Hilflosenentschädigung des Kindes ist nicht als Einkommen anzurechnen, weder dem Kind beim Barunterhalt noch dem obhutsberechtigten Elternteil beim Betreuungsunterhalt.
iusNet FamR 18.06.2023

Berechnung und Verteilung des Kindesunterhalts bei alternierender Betreuung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Im Entscheid 5A_330/2022 vom 27. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Kindesunterhaltsbeitrages bei alternierender Obhut. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz willkürlich sei und hält fest, dass die gesamten Kinderkosten (inkl. Wohnkostenanteil bei jedem Elternteil) entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern auf diese zu verteilen sind, wobei berücksichtigt werden muss, welche Kosten bei welchem Elternteil anfallen. Der Überschussanteil des Kindes ist bei je hälftiger Betreuung auch je hälftig auf die beiden Haushalte zu verteilen.
iusNet FamR 24.05.2023

Wegfall des Betreuungsunterhalts für voreheliche Kinder bei Heirat der hauptbetreuenden Person

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hielt in einem neuen Leitentscheid (BGE 148 III 353) fest, dass kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet ist, wenn der betreuende Elternteil sich wieder verheiratet und die Lebenshaltungskosten vom neuen Ehegatten getragen werden. Durch die Deckung der Lebenshaltungskosten in der ehelichen Gemeinschaft liegt kein Manko vor, das über einen Betreuungsunterhalt auszugleichen wäre. Vor Eheschluss besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage zur Berücksichtigung der Leistungen des Partners an die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils.
Katja Haibel-Egle
iusNet FamR 23.05.2023

Kein Betreuungsunterhalt für das voreheliche Kind

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entscheidet im zur Publikation vorgesehenen Entscheid, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
iusNet FamR 23.05.2023

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_597/2022 vom 7. März 2023

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kinder zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

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