Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)
Im vorliegenden Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, wie die Wohnkostenanteile zwischen Erwachsenen und Kindern in einer Patchworkfamilie berechnet werden und wie der Betreuungsunterhalt auf die gemeinsamen Kinder und das nicht gemeinsame Kind aufzuteilen ist.
Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich LC200004 vom 28. Oktober 2020
Das Obergericht des Kantons Zürich hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Abänderung von im Rahmen eines eherechtlichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderunterhaltsbeiträgen, wenn das Kind inzwischen volljährig wurde, vereinheitlicht. Es gelangen nicht die Regeln des Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens, sondern je nach Streitwert die Bestimmungen des ordentlichen oder des vereinfachten Verfahrens zur Anwendung.
Urteil des Bundesgerichts 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021
Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine pauschale Deckelung des Überschusses beim Kindesunterhalt bei der Hälfte des Barbedarfs nicht zulässig ist. Begrenzungen sind aus erzieherischen Gründen zwar zulässig. Abweichungen von der Überschussverteilung nach grossen und kleinen Köpfen müssen aber begründet werden.
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich.
Urteil des Zürcher Obergerichts LZ190021-O vom 18. Mai 2021
- aktualisiert -
Das Obergericht des Kantons Zürich hält im kommentierten Entscheid eine Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aufgrund der konkreten Bedürfnisse für angezeigt. Es legt deshalb unter Berücksichtigung verschiedener Umstände einen pauschalen Überschussanteil für das Kind fest. Aufgrund der obergerichtlichen Vorgehensweise bleibt jedoch die Frage, nach welchen Kriterien der Überschussanteil eines Kindes konkret begrenzt werden soll, weiterhin ungeklärt.
Bundesgerichtsentscheid 5A_507/2020 vom 2. März 2021
Das hypothetische Einkommen stellt Gerichte, Rechtsvertreter und die Parteien immer wieder vor Herausforderungen. Was relativ trivial klingt, ist doch mit einigen Tücken verbunden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und den Problemen, die sich dabei mit Blick auf die Höhe, die Übergangsfrist, die Drittbetreuungskosten und die Abänderungsklage stellen.
Der Beitrag befasst sich mit dem obligatorischen Schlichtungsverfahren bei selbständigen Unterhaltsklagen. Er untersucht die geltende Rechtslage, erläutert die Umsetzung in einzelnen Kantonen und beantwortet aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Schlichtungsverfahren entfällt.
Urteil des Bundesgerichts 5A_1006/2020 vom 16. März 2021
Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob diese Kombination zulässig ist, ob bei der Kombination das Schlichtungsgesuch entfällt und ob konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann.
Urteil des Bundesgerichts 5A_1025/2020 vom 30. August 2021
Das Bundesgericht befasst sich im Entscheid 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 mit der Frage, ob vorsorgliche Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und anderer Kinderbelange vor Rechtshängigkeit der Hauptklage anhängig gemacht werden können und diese hernach prosequiert werden müssen oder selbständig Gültigkeit behalten.