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Das hypothetische Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und seine Tücken

Das hypothetische Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und seine Tücken

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Das hypothetische Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und seine Tücken

1. Ausgangslage

Im Urteil 5A_507/2020 vom 2. März 2021 setzte sich das Bundesgericht mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens des hauptbetreuenden Elternteils auseinander. Nach der Trennung der nicht verheirateten Eltern lebte die im Jahr 2016 geborene Tochter bei der Mutter. Diese arbeitete seit der Geburt als Sachbearbeiterin in einem 40 %-Pensum. Der Vater war seinerseits Vollzeit arbeitstätig. Das Kantonsgericht St. Gallen kam zum Schluss, dass es der Mutter möglich und zumutbar ist, eine 50 %-Tätigkeit auszuüben. Strittig waren vor Bundesgericht allerdings (i) das der Kindsmutter hypothetisch anrechenbare Einkommen, (ii) die ihr einzuräumende Übergangsfrist sowie (iii) die Fremdbetreuungskosten.

2. Hypothetisches Einkommen

Der Kinderunterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung ge­leistet (Art. 276 Abs. 1 ZGB). Für diese drei Unterhaltskomponenten sorgen die Eltern gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, wobei das Kind Anspruch auf gebührenden Unterhalt hat (Art. 276 Abs. 2 ZGB). Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen. Die Höhe des Kinderunterhalts ist somit eine von den konkreten Mitteln abhängige dynamische Grösse, indem das Kind auch von einer überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit profitieren und an einer gehobenen Lebensstellung der Eltern teilhaben soll. Gleichzeitig dient der Unterhaltsbeitrag auch der Gewährleistung der bestmöglichen Betreuung des Kindes (Art. 285 Abs. 1 und 2 ZGB).

Im Verhältnis zum unmündigen Kind gelten besonders hohe Anforderungen an die Ausnützung der eigenen Erwerbskraft, insbesondere in jenen Fällen, wo wirtschaftlich enge Verhältnisse vorliegen. Dies gilt für beide Elternteile. Schöpft ein Elternteil seine Erwerbskraft nicht voll aus, kann ihm ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, sofern ihm dieses zu erreichen möglich und...

iusNet FamR 18.11.2021

 

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