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Kindesunterhalt

Betreuungsanteile – Berücksichtigung und Berechnung im Zusammenhang mit dem Barunterhalt

Fachbeitrag
Unterhaltsrecht
Die Betreuungsanteile spielen bei der Aufteilung des Barunterhalts des Kindes zwischen den Eltern eine wichtige Rolle. Sie entscheiden – neben der Leistungsfähigkeit – darüber, welcher Elternteil welchen Anteil des Barunterhalts übernehmen muss. Ab wann der Anteil eines Elternteils an der Betreuung des Kindes zur Aufteilung des Barunterhalts berechtigt und wie die Betreuungsanteile im Detail zu berechnen sind, werden in der Praxis aber oft unterschiedlich gehandhabt. Dies führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Der vorliegende Artikel möchte daher die Diskussion in diesem Bereich anstossen und erste Lösungsansätze liefern.
Stéphanie Follpracht
iusNet FamR 24.08.2022

Theoretisches Einkommen gemäss Freiburger Rechtsprechung

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_/776 und 5A_777/2021 vom 21. Juni 2022 (frz.)

Das Bundesgericht befasst sich kurz mit der Freiburger Rechtsprechung zum theoretischen Einkommen, befindet über dessen Rechtmässigkeit aber nicht. Es weist die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Freiburg zurück, um die Anwendung der von diesem entwickelten Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall neu prüfen.
iusNet FamR 08.08.2022

Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_712/2021 vom 23. Mai 2022 (frz.)

Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Es entscheidet, dass Unterhaltsbeiträge, die als vorsorgliche Massnahmen festgelegt werden, im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen nicht abweichend davon ausgesprochen werden können. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft und ersetzen die vorsorglichen Beiträge nicht.
iusNet FamR 04.08.2022

Berechnung der Betreuungsanteile und Aufteilung des Barunterhalts der Kinder bei alleiniger Obhut

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht hält es nicht für willkürlich, wenn der Kinderbarunterhalt bei einem ausgedehnten Wochenendbesuchsrecht trotz alleiniger Obhut unter Berücksichtigung der Betreuungsanteile auf die Eltern verteilt wird. Die Ermittlung des Betreuungsbeitrags eines Elternteils kann erfolgen, indem jeder Tag in drei Betreuungseinheiten unterteilt wird und über eine Periode von 14 Tagen berechnet wird, für wie viele dieser insgesamt 42 Einheiten der jeweilige Elternteil verantwortlich ist.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 26.07.2022

Verhältnis von Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1035/2020 vom 31. Januar 2022

Im Urteil 5A_1035/2020 stellt das Bundesgericht klar, dass der Vorrang des Minderjährigen- vor dem Volljährigenunterhalt nur dann greift, wenn es um die Deckung der familienrechtlichen Existenzminima geht. Sind diese gedeckt, ist aus den verbleibenden Mitteln der Volljährigenunterhalt zu bestreiten. Eine Überschussverteilung kommt erst infrage, wenn die Verpflichtung zur Leistung von Volljährigenunterhalt erfüllt ist.
iusNet FamR 23.09.2022

Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_971/2020 vom 19. November 2021

Mit französischsprachigem Urteil 5A_971/2020 vom 19. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass der Unterhaltsbeitrag für ein Kind im Scheidungsverfahren ein Jahr rückwirkend abgeändert werden könne, auch wenn bereits Eheschutz- oder vorsorgliche Massnahmen einen Unterhaltsbeitrag für das Jahr vor Rechtshängigkeit angeordnet haben.
iusNet FamR 17.03.2022

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
iusNet FamR 30.08.2021

Patchworkfamilie: Wohnkosten und Betreuungsunterhalt

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 (frz)

Im französischsprachigen Urteil 5A_1065/2020 vom 2. Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass es nicht willkürlich ist, den Wohnkostenanteil der Kinder auf den gesamten Wohnkosten zu berechnen und den Rest je zur Hälfte auf die Konkubinatspartner zu verteilen. Ferner stützte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz, wonach der Betreuungsunterhalt zu 40% auf das jüngste, nicht gemeinsame Kind und zu je 20% auf die drei älteren, gemeinsamen Kinder zu verteilen ist.
iusNet FamR 17.01.2022

Abänderung von Volljährigenunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

LC200004

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich LC200004 vom 28. Oktober 2020

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im publizierten Entscheid LC200004 vom 28. Oktober 2020 seine Rechtsprechung hinsichtlich der Abänderung von im Rahmen eines eherechtlichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderunterhaltsbeiträgen, wenn das Kind inzwischen volljährig wurde, vereinheitlicht. Es gelangen nicht die Regeln des Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens, sondern je nach Streitwert die Bestimmungen des ordentlichen oder des vereinfachten Verfahrens zur Anwendung.
iusNet FamR 03.12.2021

Keine Deckelung des Überschusses beim Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021

Mit Entscheid 5A_52/2021 vom 25. Oktober 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass eine pauschale Deckelung des Überschusses beim Kindesunterhalt bei der Hälfte des Barbedarfs nicht zulässig ist. Begrenzungen sind aus erzieherischen Gründen zwar zulässig. Abweichungen von der Überschussverteilung nach grossen und kleinen Köpfen müssen aber begründet werden.
iusNet FamR 02.12.2021

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