Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils
Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils
Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils
(sinngemässe Übersetzung)
I. Sachverhalt
Mann und Frau haben 2014 geheiratet. 2014 und 2017 haben sie zwei gemeinsame Kinder bekommen. Der Vater hat auch ein 2009 geborenes Kind. 2020 reichte der Mann den Eheschutz ein. Sie schlossen eine Teilvereinbarung, der Unterhalt wurde vom Gericht festgesetzt. Dagegen erhob der Vater Berufung, welche teilweise gutgeheissen wurde. Er wurde zu angepassten Unterhaltszahlungen verpflichtet, unter Anrechnung bezifferter, bereits geleisteter Zahlungen. Dagegen erhebt er im Dezember 2021 Beschwerde ans Bundesgericht.
II. Erwägungen
3. Der Vater erhebt den Vorwurf der Willkür, da das Gericht nur 50% seiner Miete als Kosten einbezog, weil die andere Hälfte von seiner derzeitigen Lebensgefährtin getragen werden sollte.
3.2.1. Wenn es darum geht, nicht eine nacheheliche Rente, sondern den Unterhaltsbeitrag während der Eheschutzmassnahmen oder der vorsorglichen Massnahmen im Rahmen des Scheidungsprozesses festzulegen, ist zu berücksichtigen, dass der Ehepartner mit einer anderen Person in einer Gemeinschaft lebt. Unter diesen Umständen ist es nicht willkürlich,...
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