Betreuungsanteile – Berücksichtigung und Berechnung im Zusammenhang mit dem Barunterhalt
Betreuungsanteile – Berücksichtigung und Berechnung im Zusammenhang mit dem Barunterhalt
Betreuungsanteile – Berücksichtigung und Berechnung im Zusammenhang mit dem Barunterhalt
Gemäss bundesgerichtlicher Definition entsprechen die Betreuungsanteile der Eltern dem von ihnen geleisteten Naturalunterhalt. Dieser umfasst "nicht nur die unmittelbare Aufsicht über das Kind (...), sondern auch Leistungen wie Kochen, Waschen, Einkaufen, Hausaufgabenhilfe, Krankenbetreuung, Nachtdienste, Taxidienste sowie Unterstützung bei der Bewältigung der Alltags- und der sonstigen Sorgen des heranwachsenden Kindes". 1 Gemäss Definition von Büchler/Maranta 2 ist mit Betreuungsanteil derjenige Zeitraum gemeint, den ein Kind, das mit beiden Elternteilen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei einem Elternteil verbringt. Die Betreuungsanteile spielen bei der Aufteilung des Barunterhalts des Kindes zwischen den Eltern eine wichtige Rolle. Sie entscheiden – neben der Leistungsfähigkeit – darüber, welcher Elternteil welchen Anteil des Barunterhalts übernehmen muss. Ab wann der Anteil eines Elternteils an der Betreuung des Kindes zur Aufteilung des Barunterhalts berechtigt und wie die Betreuungsanteile im Detail zu berechnen sind, werden in der Praxis aber oft unterschiedlich gehandhabt. Dies führt zu einer gewissen Rechtsunsicherheit. Der vorliegende Artikel möchte daher die...
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