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Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

I. Sachverhalt

Die beiden Kinder, Jahrgang 2012 und 2014, vertreten durch die Mutter, reichten im August 2016 Unterhaltsklage gegen den Vater ein. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet. Sie leben seit 2015 getrennt, die Kinder wohnen seither bei der Mutter. Im Juli 2017 sprach die erste Instanz Unterhaltsbeiträge zu, wogegen sich der Vater am Kantonsgericht St. Gallen wehrte. Im September 2019 legte das Kantonsgericht die Unterhaltsbeiträge neu fest. Gegen diesen Entscheid gelangten die Kinder im Oktober 2019 ans Bundesgericht.

II. Erwägungen

Ein weiterer Streitpunkt ist der Steueranteil im Bedarf der Kinder. Das Bundesgericht ruft in Erinnerung, dass im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes ein Steueranteil einzusetzen ist. Steuerlich werden die Einkünfte des Kindes, namentlich die Kindesunterhaltsbeiträge, aber nicht dessen Erwerbseinkommen, zum steuerlich relevanten Einkommen desjenigen Elternteils hinzugerechnet, in dessen Obhut das Kind steht bzw. welcher die Leistung entgegennimmt. Steuerschuldner ist der Empfängerelternteil. Sofern die Hinzurechnung der Kindesunterhaltsbeiträge bei diesem zu insgesamt höheren...

iusNet FamR 30.08.2021

 

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