iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Überschuss

Überschussverteilung bei unverheirateten Eltern

Kommentierung

Urteil des Bundesgerichts 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023

Lange war die Frage offen, wie der Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern zu ermitteln ist bzw. welche "grosse und kleine Köpfe" dabei zu berücksichtigen sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Bundesgerichtsentscheid 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023, welcher sich erstmals unter voller Kognition mit dieser Thematik befasste und in begrüssenswerter Weise klarstellte, dass der betreuende Elternteil dabei unbeachtlich ist.
Flavia Dudler
iusNet FamR 21.11.2023

Überschussverteilung bei alternierender (hälftiger) Obhut

Kommentierung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_330/2022 vom 27. März 2023

Das Bundesgericht erlässt mit seinem Entscheid 5A_330/2022 ein weiteres Urteil zur Klärung der Berechnung des Kinderunterhalts im Falle der alternierenden Obhut. Zusammengefasst stellt das Bundesgericht klar, dass im Falle einer alternierenden Obhut (zumindest bei hälftigen Betreuungsanteile) auch die Überschussanteile der Kinder grundsätzlich hälftig zwischen den Eltern zu verteilen sind. Eine Abweichung von der hälftigen Aufteilung muss begründet werden. Die Kommentierung setzt sich mit möglichen Gründen auseinander und vergleicht den Entscheid mit ähnlich gelagerten Bundesgerichtsentscheiden.
Daniela Fischer
iusNet FamR 24.07.2023

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_597/2022 vom 7. März 2023

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kinder zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

Gleichwertigkeit von Geld- und Naturalunterhalt und Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Ehescheidung
Im Urteil 5A_337/2022 vom 8. November 2022 setzt sich das Bundesgericht einerseits mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen und andererseits mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt auseinander. Insbesondere legt es den Gesetzestext von Art. 276 ZGB im Zusammenhang mit der Ausnahme zum Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt teleologisch aus.
Corina Göldi
iusNet FamR 19.01.2023

Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_337/2022 vom 8. November 2022

Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
iusNet FamR 06.12.2022

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
iusNet FamR 30.08.2021

Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aus erzieherischen und aus konkreten Bedarfsgründen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
- aktualisiert - 
Das Obergericht des Kantons Zürich hält im kommentierten Entscheid eine Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aufgrund der konkreten Bedürfnisse für angezeigt. Es legt deshalb unter Berücksichtigung verschiedener Umstände einen pauschalen Überschussanteil für das Kind fest. Aufgrund der obergerichtlichen Vorgehensweise bleibt jedoch die Frage, nach welchen Kriterien der Überschussanteil eines Kindes konkret begrenzt werden soll, weiterhin ungeklärt.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 18.11.2021