Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern
Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern
Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern
I. Sachverhalt
A. und B. sind die unverheirateten Eltern von C. (geb. 2015) und D. (geb. 2017). Die getrennt lebenden Eltern streiten derzeit über die Obhut und Betreuungsregelung sowie über die Höhe der Unterhaltszahlungen. Mit vorsorglichen Massnahmenentscheid vom Dezember 2021 verpflichtete das erstinstanzliche Gericht den Vater zur Bezahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträge von CHF 1'620 für C. und CHF 1'750 für D. Dagegen erhob der Vater Berufung beim Kantonsgericht Waadt, welches die Unterhaltsbeiträge auf CHF 1'420 für C. und CHF 1'480 für D. reduzierte.
Dagegen erhob der Vater Beschwerde ans Bundesgericht. Er rügt unter anderem die vorinstanzliche Überschussverteilung, welche seinen Überschuss zu je 1/4 seinen beiden Töchtern zugerechnet hatte. Der Unterhaltsschuldner verlangte, den Überschussanteil auf je 1/6 zu beschränken.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
II. Erwägungen
6. Der letzte Vorwurf des Beschwerdeführers lautet, dass die kantonalen Instanzen den Überschuss zwischen ihm und seinen Töchtern auf eine völlig falsche Art und Weise aufgeteilt habe...
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