Überschussverteilung und Kindesunterhalt
Überschussverteilung und Kindesunterhalt
Überschussverteilung und Kindesunterhalt
I. Sachverhalt
A.A. (geb. 2012) und B.A. (geb. 2014) sind die Kinder von C.A. (geb. 1979) und D. (geb. 1973), die sich am 12. Oktober 2015 trennten. Die Kinder lebten bei der Mutter.
Die Berufung des Kindesvaters gegen das erstinstanzliche Urteil über die Leistung von Kindesunterhalt wurde stattgegeben und die Kindesunterhaltsbeiträge durch das Kantonsgericht neu festgesetzt. Gegen dieses Urteils erhoben beide Elternteile Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht, welches ihre Beschwerde guthiess. Die Sache wurde für die Ergänzung des Sachverhaltes betreffend der Lebenshaltung der Familie vor dem Getrenntleben sowie für die Einsetzung eines Steueranteils im Bedarf der Kinder und die Neuberechnung der Kindesunterhaltsbeiträge an die Vorinstanz zurückgewiesen (Urteil 5A_816/2019 vom 25.06.2021).
Gegen das neue Urteil vom 26.02.2013 erhoben erneut beide Elternteile Beschwerde beim Bundesgericht und beantragten mit Eingabe vom 06.12.2023 die Erhöhung der Kindesunterhaltsbeiträge.
II. Erwägungen
2.1.1. Die Vorinstanz begrenzte den Überschussanteil der...
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