Kindesunterhalt
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt
I. Sachverhalt 1
A. und C. sind die unverheirateten Eltern von B. (geb. 18. März 2018). A. und B. üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. B. steht unter der Obhut der Mutter. Die Eltern lebten nie zusammen und trennten sich im August 2017. Der Versuch, den Unterhalt für B. vor der KESB Toggenburg zu regeln, blieb erfolglos.
Daraufhin klagte B. gegen den Vater auf Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen. Mit Entscheid vom 7. August 2019 setzte das Kreisgericht Toggenburg ab August 2017 bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ordentlichen Erstausbildung für zehn verschiedene Phasen Unterhaltsbeiträge zwischen Fr. 620.- und Fr. 1'520.- fest. Dagegen erhob der Vater Beschwerde. Mit Entscheid vom 17. Juni 2021 verpflichtete ihn das Kantonsgericht St.Gallen für zehn bzw. elf verschiedene Phasen zu Unterhaltsbeiträgen zwischen Fr. 730.- und Fr. 1'460.-.
Am 23. August 2021 gelangte der Vater mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht und beantragte für die zehn bzw. elf Phasen teilweise tiefere...
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