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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > Unverheiratete Eltern

Unverheiratete Eltern

Gemeinsame elterliche Sorge auch für nicht Verheiratete ab Geburt des Kindes?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Fachbeitrag zur parlamentarischen Initiative 24.419 vom 17. April 2024

Verheiratete Eltern haben mit Geburt ihres Kindes an gemeinsame elterliche Sorge. Ist der Vater nicht mit der Mutter verheiratet erhält er elterliche Sorge demgegenüber erst auf Grund eines Beschlusses der KESB. Eine parlamentarische Initiative fordert nun, dass auch diese gemeinsame elterliche Sorge haben, sobald das Kindesverhältnis feststeht.
Thomas Geiser
iusNet FamR 08.07.2024

Wirkungen der Abstammung

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_53/2023 vom 21. August 2023

Im Urteil 5A_53/2023 vom 21. August 2023 befasste sich das höchste Gericht mit dem Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dabei ging es näher auf die Kriterien ein, welche für die Zuteilung der elterlichen Rechte durch das zuständige Gericht geprüft werden müssen, wobei diese voneinander abhängig sind. Ausserdem kann ihre Bedeutung je nach Fallkonstellation variieren.
iusNet FamR 25.10.2023

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Fachbeitrag
Prof. em Dr. iur. h.c. Geiser erklärt in seinem Fachbeitrag, wann die KESB mit dem Unterhalt zu tun hat und welche Verfahrensfragen sich dabei stellen. Hierbei wird unter anderem näher auf die Differenzierung zwischen eherechtlichen Verfahren und selbstständigen Unterhaltsprozessen eingegangen und ausführlich erläutert, welche Rolle der KESB beim Unterhalt zukommt.
Thomas Geiser
iusNet FamR 25.10.2023

KESB-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen

Gesetzgebung
Familienpolitik
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der KESB, nicht miteinander verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern bei der Trennung bezüglich der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages und einer Elternvereinbarung zu beraten und zu unterstützen, zeigt sich in der Praxis eine sehr unterschiedliche Regelung über die Beratungsangebote. Dank einer Studie konnte durch den Bundesrat festgestellt werden, dass auch die Bedeutung des Unterhaltsvertrags im Kindesrecht nach wie vor unklar ist. Das Postulat fordert deshalb die Prüfung von Massnahmen für eine national einheitliche Rechtsanwendung.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der KESB, nicht miteinander verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern bei der Trennung bezüglich der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages und einer Elternvereinbarung zu beraten und zu unterstützen, zeigt sich in der Praxis eine sehr unterschiedliche Regelung über die Beratungsangebote. Das Postulat fordert eine Änderung.
iusNet FamR 25.09.2023

Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

BGer 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023

Zur Frage, ob bei nicht miteinander verheirateten Eltern für den betreuenden (statt zahlenden) Elternteil ebenfalls ein «grosser Kopf» zu berücksichtigen ist, hat sich das höchste Gericht bislang noch nie spezifisch geäussert. Festgehalten wurde bisher lediglich, dass der Überschussanteil des Kindes nicht anhand addierter Überschüsse beider Elternteile bemessen werden darf, wenn nur der eine Elternteil zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet ist. Mit dieser spannenden Frage setzte sich das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023 näher auseinander.
iusNet FamR 25.09.2023

Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_712/2021 vom 23. Mai 2022 (frz.)

Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Werden Unterhaltsbeiträge als vorsorgliche Massnahmen festgelegt, können im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen keine abweichenden Unterhaltsbeiträge ausgesprochen werden. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft.
iusNet FamR 04.08.2022

Wohnsitzwechsel ins Ausland

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_701/2021 vom 24. Februar 2022 (frz.)

Das Bundesgericht setzt sich im französischsprachigen Entscheid vom 24. Februar 2022 mit den Voraussetzungen zur Zustimmung zum Wechsel des Aufenthaltsortes ins Ausland auseinander und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Obhut beim nicht wegziehenden Elternteil zu belassen.
iusNet FamR 11.05.2022

Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_377/2021 vom 11. Februar 2022

Das Bundesgericht fasst im vorliegenden Entscheid die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge zusammen und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen, da sich die Eltern in einem andauernden schwerwiegenden Konflikt befanden und keinerlei Kommunikation zwischen ihnen stattfand.
iusNet FamR 01.04.2022

Verzicht auf Schlichtungsverfahren bei Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1006/2020 vom 16. März 2021

Im Urteil 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Klage auf Kindesunterhalt ohne vorgängiges Schlichtungsverfahren eingereicht werden kann, wenn sie mit vorsorglichen Massnahmen kombiniert wird. Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob diese Kombination zulässig ist, ob bei der Kombination das Schlichtungsgesuch entfällt und ob konkludent auf das Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann.
iusNet FamR 7.10.2021

Vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_1025/2020 vom 30. August 2021

Das Bundesgericht befasst sich im Entscheid 5A_1025/2020 vom 30. August 2021 mit der Frage, ob vorsorgliche Massnahmen betreffend Kindesunterhalt und anderer Kinderbelange vor Rechtshängigkeit der Hauptklage anhängig gemacht werden können und diese hernach prosequiert werden müssen oder selbständig Gültigkeit behalten.
iusNet FamR 07.10.2021

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