iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Familienrecht > Gesetzgebung > Bund > Familienpolitik > KESB-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen

KESB-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen

KESB-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen

Gesetzgebung
Familienpolitik

KESB-Zuständigkeiten bei Unterhalts- und Elternverträgen

Seit der Gesetzesrevision des Kindesunterhalts 2017 ist die KESB gemäss Art. 298a Abs. 2 ZGB dazu verpflichtet, nicht miteinander verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern bei der Trennung bezüglich der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages und einer Elternvereinbarung zu beraten und zu unterstützen.1 In der Praxis zeigt sich jedoch eine sehr unterschiedliche Regelung über die Beratungsangebote. Insbesondere bei den Elternvereinbarungen wurde festgestellt, dass von der KESB oft keine Unterstützung angeboten wird. Nicht selten werden Elternverträge, welche beispielsweise Besuchsrechte aushandeln sollen, wegen Überbelastung separat vom Unterhaltsvertrag behandelt. Mit dem Bericht «Erste Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht» vom 29. März 2017 hat der Bundesrat anhand einer Studie festgestellt, dass auch die Bedeutung des Unterhaltsvertrags im Kindesrecht nach wie vor unklar ist. Gestützt auf diese Unklarheit über Zuständigkeit und Anlaufstellen, lange Wartezeiten und teilweise behördlich getrennte...

iusNet FamR 25.09.2023

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.