Das Obergericht des Kantons Zürich befasst sich im vorliegenden Entscheid RZ210005 mit der Beschwerde über die Auferlegung eines Kostenvorschusses von CHF 20'000 im Verfahren betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange. Insbesondere klärt es die Absehbarkeit der Schwierigkeit des Falles zu Beginn des Prozesses, die Gleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern und die Vorschusspflicht im Rahmen der Untersuchungsmaxime.