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Gemeinsame elterliche Sorge auch für nicht Verheiratete ab Geburt des Kindes?

Gemeinsame elterliche Sorge auch für nicht Verheiratete ab Geburt des Kindes?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Gemeinsame elterliche Sorge auch für nicht Verheiratete ab Geburt des Kindes?

Inhalt 1

1. Ausgangslage

1.1. Arten der Elternschaft

1.2. Bedeutung des Kindesverhältnisses

1.3. Ungleichbehandlung je nach Zivilstand

2. Braucht es eine Gesetzesreform?

3. Bedeutung der gemeinsamen Sorge ab Geburt

4. Folgerung

1. Ausgangslage

1.1. Arten der Elternschaft

1.1. Eine zentrale Institution unserer Gesellschaft ist das Kindesverhältnis. Was dies bedeutet, ist allerdings alles andere als klar. Fast in allen Zeiten gab es sowohl die biologische wie auch die soziale Elternschaft. Dass dies nicht nur das Verhältnis des Kindes zum Vater, sondern auch jenes zwischen dem Kind und der Mutter betrifft, belegt schon das solomonische Urteil. 2 Bert Brecht nimmt die auch in der chinesischen Literatur bekannte Parabel auf, und unterscheidet klarer als in der Bibel zwischen der biologischen und der sozialen Mutterschaft, der er dann mehr Gewicht gibt. Dabei war schon immer klar, dass es mehrere soziale Elternschaften geben kann. Mit der modernen...

iusNet FamR 08.07.2024

 

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