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Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

Kommentierung
Verfahrensrecht

Abweisung des Prozesskostenvorschusses mangels Glaubhaftmachung der Mittellosigkeit

1. Ausgangslage

Das Zürcher Obergericht setzte sich im Entscheid LY210010 vom 15. Juli 2021 mit der Frage auseinander, wann im Rahmen der Beurteilung eines Gesuchs um Ausrichtung eines Prozesskostenvorschusses ein Vermögensverzehr glaubhaft dargelegt wurde.

Der Ehemann machte im Juni 2020 die Scheidungsklage beim erstinstanzlichen Bezirksgericht anhängig und verlangte im Rahmen eines vorsorglichen Massnahmenbegehrens, dass die vorgängig im Eheschutzverfahrens festgesetzten Kinderunterhaltsbeiträge für die vier Kinder mangels Leistungsfähigkeit aufzuheben seien. Beide Parteien verlangten sodann vom anderen Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss, eventualiter die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.

Das Bezirksgericht hob die Verpflichtung des Ehemanns zur Zahlung der Kinderunterhaltsbeiträge für die Dauer des Verfahrens mangels Leistungsfähigkeit auf. Die beiden Gesuche um Prozesskostenvorschuss bzw. Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Prozessverbeiständung wies es ab.

Strittig war vor allem, dass das Bezirksgericht die Mittellosigkeit als nicht glaubhaft dargelegt erachtet hatte. Es stellte zwar fest, dass der Ehemann mit seinem Einkommen weder seinen monatlichen Bedarf vollständig decken noch die Prozesskosten bezahlen könne, er aber mangels Glaubhaftmachung einer vermögensbedingten Mittellosigkeit über ein ausreichendes Vermögen verfüge.

2. Rechtliches

Der Prozesskostenvorschuss im Scheidungsverfahren ist Ausfluss der eherechtlichen Unterhalts- und Beistandspflicht (Art. 159 Abs. 3 ZGB). Die Pflicht zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses besteht unabhängig davon, ob der leistungspflichtige Ehegatte dem anderen Ehegatten Unterhaltsbeiträge zu bezahlen hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Kostenvorschusspflicht als Ausfluss der ehelichen Solidarität der staatlichen Fürsorge vorgeht....

iusNet FamR 18.02.2022

 

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