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Revision des Erbrechts

Gesetzgebung
Ehescheidung
Güterrecht

Was sich für Eheleute und PartnerInnen ändert

Ab 1. Januar 2023 entfällt das Pflichtteilsrecht der Ehegatten und eingetragenen PartnerInnen im hängigen Scheidungs- /Auflösungsverfahren, wenn dieses auf gemeinsames Begehren eingereicht wurde oder das Getrenntleben länger als zwei Jahre dauert. Dann verlieren sie auch schon bei Rechtshängigkeit des Verfahrens Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen. Gleiches gilt für ehevertragliche Begünstigungen in der Errungenschaftsbeteiligung und Gütergemeinschaft. Ferner wird die überhälftige Vorschlagszuweisung nicht mehr bei der Pflichtteilsberechnung hinzugezählt, dafür als erstes herabgesetzt.
iusNet FamR 27.08.2021

iusNet FamR 4/2024

 

Rechtsprechung

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)
BGer 5D_84/2023 vom 23.02.2024
Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin
BGer 5A_576/2023 vom 08.03.2024
In seinem Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 stellt das höchste Gericht fest, dass die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung, bei einem noch nicht auf seine effektive Notwendigkeit hin überprüften Zeitaufwand, den kantonalen Richtwert deutlich unterschreiten und den verfassungsmässigen Mindestanforderungen nicht genügen würde. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Vorinstanz mit keinem Wort zur Notwendigkeit der Rechtsschriften äussert und hebt den angefochtenen Entscheid auf.

 

Verfahrensrecht

Verfahrensrecht
Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)
BGer 5A_641/2023 vom 22. März 2024
Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist und kommt zum Schluss, dass das Gesuch nicht automatisch gutzuheissen wäre. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sein.

 

Gesetzgebung

 

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Bund
Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen
Dabatte im Ständerat vom 12.03.2024
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 hat der Ständerat die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, einstimmig gutgeheissen. 

 

Kommentierung

 

Bund
Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 307 Abs. 3 ZGB
BGer 5A_375/2023 vom 21. November 2023
Das Bundesgericht hält in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) fest, dass eine Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB an eine behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs anknüpft. Besteht eine solche nicht, entscheidet nicht die KESB, sondern diejenige Person, welche die elterliche Sorge und Obhut innehat, über die Ausübung und den Umfang des persönlichen Verkehrs des anderen Elternteils (Art. 275 Abs. 3 ZGB).

Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 307 Abs. 3 ZGB

Kommentierung
Das Bundesgericht hält in dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 21. November 2023 (Urteil 5A_375/2023) fest, dass eine Weisung gestützt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB an eine behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs anknüpft. Besteht eine solche nicht, entscheidet nicht die KESB, sondern diejenige Person, welche die elterliche Sorge und Obhut innehat, über die Ausübung und den Umfang des persönlichen Verkehrs des anderen Elternteils (Art. 275 Abs. 3 ZGB).
Céline Buchmüller
iusNet FamR 17.04.2024

Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_641/2023 vom 22. März 2024

Im Urteil 5A_641/2023 vom 22. März 2024 setzt sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, wie die unentgeltliche Rechtspflege im Falle der Verletzung des Rechtsverzögerungsgebot gemäss Art. 29 Abs. 1 BV zu beurteilen ist und kommt zum Schluss, dass das Gesuch nicht automatisch gutzuheissen wäre. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sein.
iusNet FamR 17.04.2024

Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 hat der Ständerat die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, einstimmig gutgeheissen. 
iusNet FamR 17.04.2024

Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin

Rechtsprechung
Verfahrensrecht

BGer 5A_576/2023 vom 08.03.2024

In seinem Urteil 5A_576/2023 vom 08.03.2024 stellt das höchste Gericht fest, dass die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung, bei einem noch nicht auf seine effektive Notwendigkeit hin überprüften Zeitaufwand, den kantonalen Richtwert deutlich unterschreiten und den verfassungsmässigen Mindestanforderungen nicht genügen würde. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Vorinstanz mit keinem Wort zur Notwendigkeit der Rechtsschriften äussert und hebt den angefochtenen Entscheid auf.
iusNet FamR 17.04.2024

Kosten und Auslagen (Änderung der Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)

Rechtsprechung
Verfahrensrecht
Im Urteil 5D_84/2023 vom 23.02.2024 kommt das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Kostenverteilung gemäss Art. 318 Abs. 3 ZPO zum Schluss, dass es mangels Verständnis für die kantonale Beurteilung, die den Entscheid, keine Änderung der erstinstanzlichen Kostenverteilung vorzunehmen, rechtfertigt, willkürlich erscheint, dem Beschwerdeführer die gesamten Kosten anzulasten.
iusNet FamR 17.04.2024

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