Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_176/2023 vom 09.02.2024 befasst sich das Bundesgericht ausführlich mit den Voraussetzungen für die Abänderung eines Scheidungsurteils. Das höchste Gericht kommt zum Schluss, dass sich eine Erhöhung des Einkommens des betreuenden Elternteils unmittelbar in der Höhe des geschuldeten Unterhalts niederschlägt. Handelt es sich dabei um eine wesentliche Änderung der Einkommenshöhe, besteht keine Rechtfertigung, den Unterhalt in der alten Höhe zu belassen.