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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Recht auf persönliche Beziehungen zugunsten Dritter

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_359/2024 vom 14. Oktober 2024 (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_359/2024 vom 14. Oktober 2024 befasst sich das Bundesgericht mit der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Dritten gemäss Art. 274a Abs. 1 ZGB das Recht auf die Unterhaltung einer persönlichen Beziehung zu einem Kind eingeräumt werden kann und geht dabei auf deren Verhältnis zum Besuchsrecht eines Elternteils ein.
iusNet FamR express 29.11.2024

Persönlichkeitsrechte der Kinder endlich schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Motion 24.4146 vom 26. September 2024

Während Erwachsene selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Inhalte sie auf Social Media teilen, fehlt den Kindern eine solche Entscheidungsmöglichkeit. Einmal im Internet geteilte Inhalte können nicht kontrolliert oder zurückgeholt werden, was für die Kinder früher oder später fatale Folgen haben kann. Die Motion beantragt den besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder, insbesondere ihrer Rechte am eigenen Bild.
Während Erwachsene selbst darüber bestimmen können, welche persönlichen Inhalte sie auf Social Media teilen, fehlt den Kindern eine solche Entscheidungsmöglichkeit. Einmal im Internet geteilte Inhalte können nicht kontrolliert oder zurückgeholt werden, was für die Kinder früher oder später fatale Folgen haben kann. Die Motion 24.4146 verlangt nun einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern.
iusNet FamR 25.10.2024

Ehescheidung, elterliche Sorge (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
In seinem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil 5A_/178/2024 vom 20. August 2024 geht das Bundesgericht auf die vorinstanzlichen Pflichten bei der Rückweisung einer Angelegenheit ein und macht dabei insbesondere auf die Besonderheiten bei Kinderbelangen aufmerksam.
iusNet FamR 25.10.2024

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