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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Ständerat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 hat der Ständerat die entsprechende Bundesratsvorlage, welche aus Änderungen mehrerer Erlasse besteht, einstimmig gutgeheissen. 
Im Zusammenhang mit den Regelungen über die Ungültigkeit von Minderjährigenheiraten besteht nach Ansicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. So das Ergebnis einer Evaluation im Jahr 2021. Minderjährig verheiratete Personen sollen besser geschützt werden. Im März 2024 folgte eine Debatte im Ständerat.
iusNet FamR 17.04.2024

Leitmaxime für die Obhutszuteilung ist das Kindeswohl

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_928/2022 vom 12. Oktober 2023

Gemäss Bundesgericht dürfen pönale oder generalpräventive Überlegungen beim Entscheid über die Zuteilung der Obhut keine Rolle spielen. Entscheidungen über die elterliche Sorge, die Obhut und das Besuchsrecht haben sich ausschliesslich am Kindeswohl zu orientieren.
Selin Engez
iusNetFamR 25.03.2024

Abänderung des Scheidungsurteils

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

BGer 5A_176/2023 vom 09.02.2024 (zur Publikation vorgesehen)

Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 5A_176/2023 vom 09.02.2024 befasst sich das Bundesgericht ausführlich mit den Voraussetzungen für die Abänderung eines Scheidungsurteils. Insbesondere geht es dabei auf die Frage ein, wie sich eine Erhöhung des Einkommens des betreuenden Elternteils auf den Bar- und Betreuungsunterhalt des Kindes auswirkt.
iusNetFamR 25.03.2024

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