Donnerstag, 18. November 2021 - 9:00 bis Freitag, 19. November 2021 - 15:45
Der Kindesschutz konnte in der Schweiz professionalisiert und seine Qualität erheblich gesteigert werden. Dennoch bestehen viele Lücken, Mängel und Schwachstellen. Wir wollen den zweiten nationalen Qualitäts-Dialog der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) darum zum Anlass nehmen, um aus interdisziplinärer Perspektive über Visionen für einen Kindesschutz mit Zukunft nachzudenken
Wenn Kindesanliegen im Zentrum des Verfahrens stehen, sind Gerichtspersonen und Behördenmitglieder oft mit rechtlichen und psychologischen Herausforderungen konfrontiert. Dabei argumentieren alle Beteiligten mit dem «Kindeswohl». Braucht das Kind Schutz und wenn ja, wovor?
Mit dem neuen Kindesrecht ist der Begriff der alternierenden Obhut in das Gesetz aufgenommen worden. Wann das Recht eines Elternteils besteht, die Betreuung als alternierende Obhut bezeichnen zu lassen, hat das Bundesgericht im vorliegenden Urteil BGE 147 III 121 entschieden. Ausserdem hat es geklärt, wann die Erziehungsgutschriften beiden Elternteilen hälftig anzurechnen sind.