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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_377/2021 vom 11. Februar 2022

Das Bundesgericht fasst im Entscheid 5A_377/2021 die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge zusammen und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen, da sich die Eltern in einem andauernden schwerwiegenden Konflikt befanden und keinerlei Kommunikation zwischen ihnen stattfand.
iusNet FamR 01.04.2022

Keine alternierende Obhut bei schwerwiegendem Elternkonflikt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_542/2021 vom 23. Februar 2022

Das Bundesgericht bestätigt in diesem Entscheid die Einschätzung des Zürcher Obergerichts, wonach bei anhaltendem Elternkonflikt und fehlender Kommunikationsfähigkeit eine alternierende Obhut ausgeschlossen ist.
iusNet FamR 31.03.2022

Bundesrat sieht Diskussionsbedarf über Reform des Abstammungsrechts

Gesetzgebung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Das geltende Abstammungsrecht wird der gesellschaftlichen Realität nicht mehr in jeder Hinsicht gerecht. In gewissen Bereichen besteht Diskussionsbedarf über eine Reform. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Anpassungen könnten insbesondere bei der Anfechtung der Vaterschaftsvermutung des Ehemanns, bei der Regelung der privaten Samenspende sowie beim Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Nachkommenschaft sinnvoll sein.
iusNet FamR 17.03.2022

Rückwirkende Abänderung von Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_971/2020 vom 19. November 2021

Mit französischsprachigem Urteil 5A_971/2020 vom 19. November 2021 entschied das Bundesgericht, dass der Unterhaltsbeitrag für ein Kind im Scheidungsverfahren ein Jahr rückwirkend abgeändert werden könne, auch wenn bereits Eheschutz- oder vorsorgliche Massnahmen einen Unterhaltsbeitrag für das Jahr vor Rechtshängigkeit angeordnet haben.
iusNet FamR 17.03.2022

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