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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Berechnung des Kindesunterhalts: Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht kehrt im Leitentscheid BGE 147 III 265 vom Methodenpluralismus bei der Berechnung des Kindesunterhalts ab und erklärt die zweistufige Berechnungsmethode mit Überschussverteilung schweizweit als verbindlich. Bei der zweistufigen Methode werden (1) die effektiven oder hypothetischen Einkommen und (2) der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt. (3) Schliesslich werden die vorhandenen Ressourcen auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge das betreibungsrechtliche bzw. bei genügenden Mitteln das sog. familienrechtliche Existenzminimum der Beteiligten gedeckt und alsdann ein (4) verbleibender Überschuss nach der konkreten Situation ermessensweise verteilt wird. Eine nachgewiesene Sparquote ist vor der Überschussverteilung vom Überschuss abzuziehen.
iusNet FamR 19.11.2021

Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aus erzieherischen und aus konkreten Bedarfsgründen

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
- aktualisiert - 
Das Obergericht des Kantons Zürich hält im kommentierten Entscheid eine Begrenzung des Überschussanteils des Kindes aufgrund der konkreten Bedürfnisse für angezeigt. Es legt deshalb unter Berücksichtigung verschiedener Umstände einen pauschalen Überschussanteil für das Kind fest. Aufgrund der obergerichtlichen Vorgehensweise bleibt jedoch die Frage, nach welchen Kriterien der Überschussanteil eines Kindes konkret begrenzt werden soll, weiterhin ungeklärt.
Nicolas Blumenfeld
iusNet FamR 18.11.2021

Das hypothetische Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils und seine Tücken

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Bundesgerichtsentscheid 5A_507/2020 vom 2. März 2021

Das hypothetische Einkommen stellt Gerichte, Rechtsvertreter und die Parteien immer wieder vor Herausforderungen. Was relativ trivial klingt, ist doch mit einigen Tücken verbunden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens und den Problemen, die sich dabei mit Blick auf die Höhe, die Übergangsfrist, die Drittbetreuungskosten und die Abänderungsklage stellen.
Flavia Dudler
iusNet FamR 18.11.2021

Kein Schlichtungsverfahren bei Unterhaltsklage?

Fachbeitrag
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass bei der Klage auf Kindesunterhalt trotz Obligatorium gemäss Art. 198 ZPO das Schlichtungsverfahren entfallen kann.  Dies ist dann der Fall, wenn darauf beidseits verzichtet wird (BGer 5A_1006/2020). Nicht verzichtet werden kann auf das Schlichtungsverfahren dann, wenn der Unterhalt nicht mittels Klage, sondern einzig mittels Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 303 Abs. 1 ZPO eingefordert wird (BGer 5A_1025/2020; so auch BGer 5A_147/2020 zum Prozesskostenvorschuss).  Explizit offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, ob das Schlichtungsverfahren entfällt, wenn das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gleichzeitig mit der Unterhaltsklage eingereicht wird (BGer 5A_1006/2020 vom 16. März 2021 E. 3.3).  Diese Frage bildet Anlass für den vorliegenden Beitrag. Er untersucht die geltende Rechtslage, die Umsetzung in einzelnen Kantonen sowie praktische Handlungsmöglichkeiten.
Annekatrin Wortha
iusNet FamR 20.10.2021

Kostenvorschuss im Familienrecht

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

RZ210005

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich RZ210005 vom 1. Juni 2021

Das Obergericht des Kantons Zürich erklärt mit Entscheid RZ210005 die Auferlegung eines Kostenvorschusses von CHF 20'000 im Verfahren betreffend Unterhalt und weitere Kinderbelange für gerechtfertigt. Insbesondere könne bereits zu Beginn des Prozesses der Schwierigkeit des Falles eingeschätzt werden, es führe nicht zu einer Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern und auch die für die Kindesverfahrensvertretung geltende Untersuchungsmaxime stehe dem nicht entgegen.
iusNet FamR 27.09.2021

Rückführung des Kindes nach London

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

NH210002

Obergericht des Kantons Zürich

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich NH210002 vom 6. Mai 2021

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht schützt den Entscheid des Zürcher Obergerichts und verweigert die Rückführung des Sohnes ebenfalls. Der Vater habe dem Umzug des Sohnes von London in die Schweiz nachträglich zugestimmt. Dies ergebe sich aus verschiedentlichen Handlungen, welche auch ein Laie als nichts anderes als Zustimmung zum Umzug werten könne. Beispielsweise die Unterzeichnung der Wohnsitzanmeldung, die Überweisung von Geld für die KiTa, die Übergabe der persönlichen Effekten, die Unterzeichnung der Scheidungskonvention sowie einschlägige WhatsApp-Nachrichten.
iusNet FamR 27.09.2021

Anspruch auf persönlichen Verkehr zwischen einem Kind und seinem sozialen respektive nicht biologischen Wunschelternteil

Kommentierung
Eingetragene Partnerschaft
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Das Bundesgericht kommt im vorliegenden Entscheid zum Schluss, dass einem Ex-Partner des rechtlichen Elternteils nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft im Regelfall ein Besuchsrecht zu gewähren ist, wenn der Ex-Partner eine echte elterliche Bezugsperson darstellt. Die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehung liegt sodann grundsätzlich im Interesse des Kindes, wenn es im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt und innerhalb der von beiden Elternteilen gebildeten Paarbeziehung aufgewachsen ist. Diesfalls müssen andere Kriterien in den Hintergrund treten.
Selin Engez
iusNet FamR 17.09.2021

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