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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Die Empfehlungen der KOKES zur Organisation von Berufsbeistandschaften und deren Umsetzung am Beispiel des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) Stadt Bern

Die Empfehlungen der KOKES zur Organisation von Berufsbeistandschaften und deren Umsetzung am Beispiel des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) Stadt Bern
Kindesschutz | Berufsbeistandschaften | Praxisempfehlungen

Wohnsitz des Kindes bei alternierender Obhut

Rechtsprechung
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_242/2022 vom 29. August 2022

Das Bundesgericht entschied vorliegend, dass bei alternierender Obhut der Wohnsitz des Kindes autoritativ festgelegt werden müsse. Dabei auf die Dauer bzw. Länge des Schulwegs abzustellen, sei zulässig.
iusNet FamR 30.09.2022

Widerruf der Ermächtigung zur Prozessführung durch das volljährige Kind

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_782/2021 vom 29. Juni 2022

Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Urteil erstmals mit der Frage des Widerrufs der Ermächtigung zur Prozessführung des volljährigen Kindes auseinander. Es bejaht die Möglichkeit des Widerrufs. Die Prozessführungsbefugnis des Elternteils gilt damit nur für den Minderjährigen-, nicht aber für den Volljährigenunterhalt.
iusNet FamR 23.09.2022

Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Urteil des Bundesgerichts 5A_490/2021 vom 22. April 2022

Das Bundesgericht teilt im vorliegenden Fall den Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind zu, auch wenn sie sich nur minimal und nur schriftlich miteinander über die Kinderbelange austauschen können.
iusNet FamR 23.09.2022

Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_712/2021 vom 23. Mai 2022 (frz.)

Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Es entscheidet, dass Unterhaltsbeiträge, die als vorsorgliche Massnahmen festgelegt werden, im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen nicht abweichend davon ausgesprochen werden können. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft und ersetzen die vorsorglichen Beiträge nicht.
iusNet FamR 04.08.2022

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