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Wohnsitz des Kindes bei alternierender Obhut

Wohnsitz des Kindes bei alternierender Obhut

Rechtsprechung
Eheschutz
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Wohnsitz des Kindes bei alternierender Obhut

I. Sachverhalt

Die Eltern haben 2015 geheiratet, die gemeinsame Tochter kam 2017 zur Welt. 2019 haben sich die Eltern getrennt. Die Tochter wurde im Rahmen vorsorglicher Massnahmen unter die alternierende Obhut gestellt und der Wohnsitz am Wohnort der Mutter festgelegt. Dagegen opponiert der Vater erfolglos vor Ober- und Bundesgericht.

II. Erwägungen

3.3.3. In rechtlicher Hinsicht gilt, was folgt: Als Wohnsitz des Kindes unter elterlicher Sorge gilt der Wohnsitz der Eltern oder, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, der Wohnsitz des Elternteils, unter dessen Obhut das Kind steht; in den übrigen Fällen gilt sein Aufenthaltsort als Wohnsitz. Im vorliegenden Fall steht fest, dass beide Elternteile ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben. Art. 25 Abs. 1 ZGB und die dazu ergangene Rechtsprechung ist damit zum vornherein nicht einschlägig. Tatsächlich dreht sich der Streit der Eltern letztlich denn auch weniger um die Frage des rechtlichen Wohnsitzes der Tochter, sondern vielmehr darum, in welchem Schulkreis die Tochter sinnvollerweise eingeschult wird.  

Nach der Rechtsprechung ist bei ungefähr hälftig...

iusNet FamR 30.09.2022

 

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