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Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Keine Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden in Leihmutterschaftsfällen

Kommentierung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ausländische Geburtsurkunden von Kindern, die mittels Leihmutterschaft zur Welt kommen, in der Schweiz nicht anerkannt werden. Die Frage der Entstehung des Kindsverhältnisses und Eintragung der Kinder im Zivilstandsregister richtet sich nach schweizerischem Recht. Als rechtliche Mutter der Kinder und alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge gilt daher die Leihmutter. Zweiter Elternteil ist der genetische Vater der Kinder, da der im Ausland geschlossene Leihmutterschaftsvertrag als Vaterschaftsanerkennung zu werten ist. Mit Urteil vom 1. Juli 2022 bestätigte das Bundesgericht diese Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (vgl. BGE 148 III 384).
Dinah Hetata
iusNet FamR 28.12.2022

Keine Eintragung der Wunscheltern bei Leihmutterschaft gestützt auf Geburtsurkunde

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht setzt sich in BGE 148 III 384 mit dem Kindesverhältnis nach einer Geburt durch Leihmutterschaft auseinander. Es hält fest, dass die ausländische Geburtsurkunde keinen anzuerkennenden ausländischen Entscheid darstellt. Daher muss für die Eintragung der Wunscheltern auf die Regelungen des anwendbaren Rechts abgestellt werden. Im Schweizer Recht kann das Kindesverhältnis zu den Wunscheltern nach Leihmutterschaft wie folgt hergestellt werden: Der Wunschvater als Samenspender kann seine rechtliche Vaterschaft unverzüglich mit einer Kindesanerkennung bewirken. Der Wunschmutter steht danach die Stiefkindadoption offen.
iusNet FamR 23.05.2023

Kein Betreuungsunterhalt für das voreheliche Kind

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht entscheidet im zur Publikation vorgesehenen Entscheid, dass der Mutter kein Manko entsteht, wenn der neue Ehegatte ihre Lebenshaltungskosten deckt, sodass kein Betreuungsunterhalt durch den ersten Vater geschuldet ist. Ausserdem äussert es sich zur Höhe des Überschussanteils, zum Volljährigenunterhalt und zu den Ansprüchen der unverheirateten Mutter.
iusNet FamR 23.05.2023

Weiterbildungs-Tagung Kinderrechte 2023

Veranstaltungen
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Mittwoch, 31. Mai 2023 - 9:00 bis 17:00
Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, Klimawandel und Energiekrise stellen grosse Belastungen dar, die auch Kinder und Jugendliche stark beeinflussen. In unserer Reihe "Weiterbildungs-Tagung Kinderrechte" suchen wir den Austausch über die Resilienzförderung in der aktuellen Lage: Weiterbildungs-Tagung Kinderrechte 2023 Welche Kinder und Jugendliche sind trotz aller Widrigkeiten gut durch die jüngsten Belastungen gekommen? Und welches sind die Lessons learned aus der jüngsten Zeit? Was trägt und darf beibehalten bzw. gestärkt werden? Und welches sind neue Ideen für die Zukunft, um Kinder und Jugendliche in ihrer Resilienz zu unterstützen? Dazu bringen wir Fachleute aus pädagogischen, psychologischen, sozio-kulturellen und institutionellen Bereichen ins Gespräch. Eine Veranstaltung des Ausbildungsinstituts perspectiva in Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro Basel. Für Fachpersonen und Interessierte aus allen Bereichen, die für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Überschussanteil des Kindes unverheirateter Eltern

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_597/2022 vom 7. März 2023

Im Urteil 5A_597/2022 vom 7. März 2023 überprüft das Bundesgericht im Rahmen einer Beschwerde gegen einen vorsorglichen Massnahmenentscheid die Berechnung des Überschussanteils eines Kindes unverheirateter Eltern. Es kommt zum Schluss, dass die Berechnungsmethode der Vorinstanz, den Überschuss des Unterhaltsschuldners im Verhältnis 2:1 auf diesen und seine Kinder zu verteilen, nicht willkürlich sei. Offen bleibt, wie das Bundesgericht die Frage bei voller Kognition entschieden hätte.

Kindesunterhalt: Aktivlegitimation, hypothetisches Einkommen Unterhaltsschuldner, Ausnahme vom Schulstufenmodell

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 5A_745/2022 vom 31. Januar 2023 seine Rechtsprechung zur Aktiv- und Passivlegitimation des Kindes im Unterhaltsprozess, unabhängig von der Bevorschussung des Unterhalts durch das Gemeinwesen. Es schützt sodann die Vorgehensweise der kantonalen Gerichte, dem unterhaltspflichtigen Vater ein hypothetisches Einkommen als Maler anzurechnen, trotz Abwesenheit vom erlernten Beruf seit 13 Jahren. Schliesslich enthält der Entscheid Erwägungen dazu, wann das Schulstufenmodell nicht strikt angewendet wird.
iusNet FamR 21.03.2023

CAS Brennpunkt Kindesschutz

Veranstaltungen
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Donnerstag, 27. April 2023 - 9:00 bis Freitag, 16. Februar 2024 - 16:00
Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den vielfältigen Erscheinungsformen und meist komplexen Zusammenhängen zu verstehen sowie Betroffene angemessen zu unterstützen, ist eine grosse Herausforderung. Im CAS Brennpunkt Kindesschutz werden unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Disziplinen spezifische Schwerpunkte theoretisch wie auch praktisch – mithilfe von Fallbeispielen – behandelt. Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erkennen und adäquate Unterstützung einleiten: Diese Aufgabe ist komplex. Verunsicherung, fehlende Kenntnisse über die spezifische Dynamik und Symptomatik, unklare Zuständigkeiten sowie unzureichende Koordination verhindern oft wirksame Unterstützungsprozesse, genauso die langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien. Der Zertifikatskurs (CAS) Brennpunkt Kindesschutz trägt diesen Herausforderungen Rechnung. Die Teilnehmenden erlernen die Grundlagen, um Kindeswohlgefährdung zu erkennen, sie einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Zudem befassen sie sich mit Täterstrategien, Interventionsmöglichkeiten und Methoden des Risikomanagements.

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