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Recht auf persönliche Beziehungen zugunsten Dritter

Recht auf persönliche Beziehungen zugunsten Dritter

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Recht auf persönliche Beziehungen zugunsten Dritter

I. Sachverhalt

F. und A., die Eltern von D. (geb. 18.08.2020), trennten sich noch vor dessen Geburt. Ende August 2020 beantragte A. bei der APEA Monthey die Regelung der elterlichen Sorge. Für D. wurde eine Vertretungsbeistandschaft errichtet. 

Anfang 2023 erkrankte F. an Krebs und ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich gegen Ende des Jahres plötzlich. Mit Dringlichkeitsantrag vom 18.12.2023 beantragte F. zusammen mit ihrer Schwester B. und ihrem Vater C. beim APEA Monthey den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht beider Elternteile sowie die Festlegung des Wohnsitzes von D. bei der Familie mütterlicherseits nach dem Tod von F., da die Beziehung zwischen ihrer Familie und dem Vater von D. schwierig sei. F. befürchtete, dass der Vater jeden Kontakt abbrechen würde, wenn das Kind ihm anvertraut werden sollte. 

Mit superprovisorischer Massnahme vom 20.12.2023 wurde den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und der Wohnsitz von D. bei der Mutter festgelegt.

Mit Eingabe vom 28.12.2023 beantragte A. angesichts des Gesundheitszustandes von F. die superprovisorische Zusprache des...

iusnet FamR express 29.11.2024

 

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