Kinder unverheirateter Eltern: Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt
Kinder unverheirateter Eltern: Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt
Kinder unverheirateter Eltern: Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt
Für Kinder von miteinander verheirateten Eltern gilt der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Geburt des Kindes automatisch, ohne dass es eines Gerichtsentscheids bedarf.1 Die alleinige elterliche Sorge bildet die Ausnahme. Diese Regelung wurde 2014 in das Schweizerische Zivilgesetzbuch aufgenommen.2
Auch für Kinder unverheirateter Eltern gilt die gemeinsame elterliche Sorge als Regel und die alleinige elterliche Sorge als Ausnahme. Im Unterschied zu Kindern von miteinander verheirateten Eltern, bedarf die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge über Kinder von unverheirateten Elternteilen jedoch einer gemeinsamen Erklärung der Eltern. Bis zu dieser Erklärung steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Bei Uneinigkeit greift die Kindesschutzbehörde ein.
Die Initiative erachtet es als inkohärent,...
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