Ehescheidung, Obhutszuteilung bei Elternteilen mit diagnostizierter Persönlichkeitsstörung
Ehescheidung, Obhutszuteilung bei Elternteilen mit diagnostizierter Persönlichkeitsstörung
Ehescheidung, Obhutszuteilung bei Elternteilen mit diagnostizierter Persönlichkeitsstörung
I. Sachverhalt1
Aus der Ehe zwischen A. und B. ging Sohn C. hervor (geb. 2021). Die Mutter hatte zwei weitere Kinder. Sohn D. (geb. 2014) stand unter ihrer Obhut, während Tochter E. (geb. 2009) fremdplatziert wurde.
Während einer Auseinandersetzung fügte die Mutter dem Vater mehrere Messerstiche zu. Im Rahmen des Strafverfahrens gegen die Mutter wurde am 08.06.2020 ein psychiatrisches Gutachten über sie erstellt, welches eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung, impulsiver Typus (ICD-10: F60.30) diagnostizierte. Das Amtsgericht verurteilte die Mutter wegen fahrlässiger Körperverletzung und qualifizierter einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und ordnete eine ambulante Behandlung an.
Mit Verfügung vom 28.01.2021 wurde durch die KESB für C. eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet.
Mit Urteil vom 20.04.2022 wurde die Ehe geschieden und der Sohn unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen und C. unter die Obhut der Mutter...
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