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Familienrecht > Rechtsprechung

Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
iusNet FamR 06.12.2022

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Praxisänderung: Keine Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens

In BGE 148 III 270 und BGE 148 III 296 vom 12. Januar 2022 ändert das Bundesgericht seine Praxis zur Legitimation des Gemeinwesens, wenn dieses Kindesunterhalt bevorschusst. Unabhängig davon, ob und ab wann bzw. wie lange eine Bevorschussung besteht, sind immer nur der Unterhaltsschuldner und das Kind (oder dessen gesetzlicher Vertreter als Prozesstandschafter) die Prozessparteien, aber nie das bevorschussende Gemeinwesen. Hingegen ist aufgrund des ausdrücklichen Willens des Gesetzgebers das Gemeinwesen legitimiert, eine Schuldneranweisung zu verlangen.
iusNet FamR 24.11.2022

Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rechtsprechung
Eheschutz
Unterhaltsrecht

Aufteilung der Wohnkosten bei Konkubinat des unterhaltspflichtigen Elternteils

Das Bundesgericht entscheidet, dass der Konkubinatspartnerin die Hälfte der Wohnkosten des unterhaltspflichtigen Partners angerechnet werden können, und weist die Sache zur Feststellung der bereits geleisteten Zahlungen an die Vorinstanz zurück.
iusNet FamR 30.11.2022

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Genfer Gerichte, welche den Unterhalt für den Zeitraum 20 Monate vor dem Abänderungsbegehren der Unterhaltsschuldnerin aufgehoben hatten. Besondere Gründe, die die Rückwirkung auf die Zeit vor der Gesuchseinreichung ermöglichen könnten, lagen in diesem Fall nicht vor.
iusNet FamR 26.10.2022

Abänderungsgrund Zeitablauf

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Abänderungsgrund Zeitablauf

Das Bundesgericht entschied im vorliegenden Entscheid, dass für die Abänderung der Betreuungsregelung ausreichend sein könne, wenn Zeit verstrichen ist, in der sich das Kind an Umbrüche wie Schuleintritt, Umzug und Geburt eines Geschwisterkindes gewöhnen konnte. Dies vor allem, wenn die Vorinstanzen die Neubeurteilung der Situation und die Einführung der alternierende Obhut für diesen Zeitpunkt vorbehalten hätten.
iusNet FamR 26.10.2022

Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Keine Lebensprägung der Ehe trotz Kind

- aktualisiert - 
Für die Festlegung des gebührenden nachehelichen Unterhalts nimmt die Rechtsprechung zum Ausgangspunkt, ob eine Ehe lebensprägend war oder nicht. Weiterentwicklung des Begriffs der Lebensprägung. Nachteile, die einem Elternteil aus der (nachehelichen) Betreuung eines während der Ehe geborenen gemeinsamen Kindes erwachsen, werden neu vorrangig durch den Betreuungsunterhalt abgegolten und lassen für sich genommen eine Ehe nicht als lebensprägend erscheinen. Auch eine für weniger als ein Jahr gelebte klassische Rollenteilung (Hausgattenehe) und die berufliche Abhängigkeit eines Ehegatten vom anderen begründen die Lebensprägung nicht.
iusNet FamR 20.04.2022

Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)

Schriftliche Kommunikation ausreichend für gemeinsame elterliche Sorge

Das Bundesgericht teilt im vorliegenden Fall den Eltern die gemeinsame Sorge über das Kind zu, auch wenn sie sich nur minimal und nur schriftlich miteinander über die Kinderbelange austauschen können.
iusNet FamR 23.09.2022

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