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Berücksichtigung eines Sparbeitrages für die 3. Säule im Bedarf der Ehegatten

Berücksichtigung eines Sparbeitrages für die 3. Säule im Bedarf der Ehegatten

Rechtsprechung
Unterhaltsrecht

Berücksichtigung eines Sparbeitrages für die 3. Säule im Bedarf der Ehegatten

I. Ausgangslage

Mann und Frau heirateten im März 2020 und haben eine gemeinsame Tochter, die ebenfalls 2020 geboren wurde. Seit November 2021 leben die Eheleute getrennt und mit Eheschutzurteil vom Februar 2022 regelte das erstinstanzliche Gericht die Folgen des Getrenntlebens, wobei es die gemeinsame Tochter unter die Obhut der Mutter stellte, dem Vater ein ausgedehntes Besuchsrecht zusprach und ihn verpflichtete, Kindsunterhalt von monatlich CHF 4'000 sowie Ehegattenunterhalt von CHF 3'500 einzig für den Monat Dezember 2021 zu bezahlen. Die dagegen von beiden Parteien erhobenen Berufungen wurden grösstenteils abgewiesen. Die Berufung der Ehefrau, welche Ehegattenunterhalt nicht nur für den Monat Dezember 2021, sondern für die Dauer des Getrenntlebens forderte, wurde teilweise gutgeheissen und der Ehegattenunterhaltsbeitrag auf CHF 1'210 monatlich für die weitere Dauer des Getrenntlebens festgesetzt. Dagegen erhob der Ehemann erfolglos Beschwerde am Bundesgericht. 

II. Erwägungen

7. Mit dem Vorwurf der Willkür bei der Anwendung von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ficht der Beschwerdeführer...

iusNet FamR 25.04.2023

 

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