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Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

Rechtsprechung
Konkubinat / nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Unterhaltsrecht

Berechnung des Steueranteils im Kindesunterhalt

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hält in BGE 147 III 457 fest, dass im Barbedarf des Kindes ein Steueranteils zu berücksichtigen ist. Stehen genügend Mittel zur Verfügung, um bei der Unterhaltsberechnung über das betreibungsrechtliche Existenzminimum hinauszugehen, ist im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums des Kindes - wie bei den Eltern - ein Steueranteil einzusetzen. Anwendbar ist die proportionale Methode.
iusNet FamR 30.08.2021