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Abänderungsklage: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Abänderungsklage: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Abänderungsklage: Voraussetzungen und Vorgehensweise

I. Sachverhalt

Die Eheleute haben zwei gemeinsame Kinder und leben seit 2011 getrennt. Im Eheschutzentscheid von August 2020 wurde der Vater zu Unterhaltszahlungen an Ehefrau und Kind verpflichtet. Im Januar 2021 begehrte der Vater die Abänderung der Unterhaltsbeiträge im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Er sei durch den Umzug nach Deutschland nicht mehr leistungsfähig. Sowohl das Bezirksgericht Laufenburg als auch das Obergericht des Kantons Aargau wiesen sein Begehren ab,

II. Erwägungen

2.1.1. Ändern sich die Verhältnisse, so passt das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Massnahmen an oder hebt sie auf, wenn ihr Grund weggefallen ist. Eine Abänderung setzt voraus, dass seit der Rechtskraft des Urteils eine wesentliche und dauerhafte Veränderung eingetreten ist, dass die tatsächlichen Feststellungen, die dem Massnahmeentscheid zugrunde lagen, sich nachträglich als unrichtig erweisen oder nicht wie vorhergesehen verwirklichen oder dass sich der ursprüngliche Entscheid als nicht gerechtfertigt erweist, weil dem Massnahmengericht wesentliche Tatsachen nicht bekannt waren. Für eine Abänderung kommen im Unterhaltskontext sämtliche...

iusNet FamR 05.03.2023

 

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