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Familienrecht > Stichwortverzeichnis > vorsorgliche Massnahmen

vorsorgliche Massnahmen

Abänderung von vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Ehescheidung

BGer 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023

Im Hinblick auf die Frage, ob die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu Unrecht vorgeworfen hat, sich mit dem blossen Hinweis auf eine frühere Prozesshandlung begnügt zu haben, kommt das Bundesgericht im Urteil 5A_325/2023 vom 5. Oktober 2023 zum Schluss, dass der Vorwurf der ungenügenden Begründung der Berufung mit Blick auf die während des erstinstanzlichen Verfahrens geltend gemachten Abänderungsgründe unhaltbar ist. Die Vorinstanz ist zu Unrecht nicht auf die Berufung eingetreten. Das Willkürverbot wurde verletzt.
iusNet FamR 21.11.2023

Anordnung zur Teilnahme an Sitzungen gegen häusliche Gewalt (Art. 307 Abs. 3 ZGB)

Rechtsprechung
Familienpolitik
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Im Urteil 5A_64/2023 vom 21. Juni 2023 hält das höchste Gericht fest, dass gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB eine Anordnung zu einer Therapie gegen de Willen der Eltern, unter Einhaltung der Verhältnismässigkeit i.e.S. und der Subsidiarität, zulässig ist. Bei der Wahl der Massnahme sind die sozialen, medizinischen und erzieherischen Aspekte der Situation und Familienkonstellation ebenfalls zu berücksichtigen.
iusNet FamR 25.09.2023

Abänderungsklage: Voraussetzungen und Vorgehensweise

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_424/2022 vom 23. Januar 2023

Das Bundesgericht fasst im vorliegenden Entscheid zusammen, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg im Eheschutz festgesetzte Unterhaltsbeiträge im vorsorglichen Massnahmeverfahren in der Scheidung abgeändert werden können.
iusNet FamR 05.03.2023

Gleichwertigkeit von Geld- und Naturalunterhalt und Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

Kommentierung
Unterhaltsrecht
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Ehescheidung
Im Urteil 5A_337/2022 vom 8. November 2022 setzt sich das Bundesgericht einerseits mit der Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen und andererseits mit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt auseinander. Insbesondere legt es den Gesetzestext von Art. 276 ZGB im Zusammenhang mit der Ausnahme zum Grundsatz der Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt teleologisch aus.
Corina Göldi
iusNet FamR 19.01.2023

Keine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils am Barunterhalt des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_337/2022 vom 8. November 2022

Das Bundesgericht betont die strenge Pflicht, sich bei bestehenden Unterhaltspflichten um ein höheres Erwerbseinkommen zu bemühen, und hält fest, dass sich der hauptbetreuende Elternteil nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen muss. Hat der hauptbetreuende Elternteil einen Überschuss, während der andere aufs familienrechtliche Existenzminimum gesetzt wird, ist dies gesetzeskonform, da Art. 276 ZGB nicht zum Ziel hat, eine finanzielle Gleichstellung der Eltern zu bewirken.
iusNet FamR 06.12.2022

Keine rückwirkende Abänderung des Unterhalts zulasten des Kindes

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_505/2021 vom 29. August 2022 (frz.)

Das Bundesgericht kassiert den Entscheid der Genfer Gerichte, welche den Unterhalt für den Zeitraum 20 Monate vor dem Abänderungsbegehren der Unterhaltsschuldnerin aufgehoben hatten. Besondere Gründe, die die Rückwirkung auf die Zeit vor der Gesuchseinreichung ermöglichen könnten, lagen in diesem Fall nicht vor.
iusNet FamR 26.10.2022

(Sehr) Gute finanzielle Verhältnisse: Berechnungsmethode und Eigenversorgungskapazität im Massnahmeverfahren

Rechtsprechung
Ehescheidung
Unterhaltsrecht
Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Berechnungsmethode bei einem Einkommen des Mannes von CHF 40'000 und der Frage der Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität der Ehefrau im Rahmen des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Scheidung. Anwendbar ist nur noch die zweistufige Methode
iusNet FamR 16.08.2022

Rechtskraft von Unterhaltsbeiträgen aus vorsorglichen Massnahmen

Rechtsprechung
Kindesrecht (inkl. Kindesschutz)
Unterhaltsrecht
Verfahrensrecht

Urteil des Bundesgerichts 5A_712/2021 vom 23. Mai 2022 (frz.)

Das Bundesgericht setzt sich im vorliegenden Entscheid mit der rückwirkenden Abänderung von im vorsorglichen Massnahmeverfahren festgesetzten Unterhaltsbeiträgen auseinander. Es entscheidet, dass Unterhaltsbeiträge, die als vorsorgliche Massnahmen festgelegt werden, im Endentscheid für die Geltungsdauer der vorsorglichen Massnahmen nicht abweichend davon ausgesprochen werden können. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Endentscheid gelten somit erst ab dessen Rechtskraft, mithin für die Zukunft und ersetzen die vorsorglichen Beiträge nicht.
iusNet FamR 04.08.2022

Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Eheschutz-und Scheidungsgericht

Rechtsprechung
Ehescheidung
Eheschutz
Verfahrensrecht
Das Bundesgericht bestätigt in BGE 148 III 95 seine Rechtsprechung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Eheschutzgericht und dem Scheidungsgericht. Das Eheschutzgericht trifft bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens die nötigen Massnahmen, die bis zu einer allfälligen späteren Abänderung in Kraft bleiben. Selbst wenn während der Dauer des Eheschutzverfahrens das Scheidungsverfahren rechtshängig gemacht wird, führt das Eheschutzgericht das bei ihm hängige Verfahren ordentlich, d.h. unter Berücksichtigung sämtlicher nach Art. 229 ZPO (und gegebenenfalls Art. 317 ZPO) massgebenden Tatsachen, zu Ende. Unerheblich bleibt, ob diese Tatsachen vor oder nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens eingetreten sind. Die Beurteilung derartiger Tatsachen erst im Scheidungsverfahren ist willkürlich.
iusNet FamR 03.06.2022

Abgrenzung Eheschutzverfahren / VSM Scheidungsverfahren und Novenrecht; Aufgabe der bisherigen Praxis des Zürcher Obergerichts

Kommentierung
Eheschutz
Verfahrensrecht
- aktualisiert - 
In BGE 148 III 95 setzt sich das Bundesgericht erneut mit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Eheschutz- und dem Scheidungsgericht auseinander. Es bejaht die bis anhin umstrittene Rechtsfrage, ob das Eheschutzgericht Tatsachen, die sich erst nach Einleitung des Scheidungsverfahrens ereignet haben, bei seinem Entscheid zu berücksichtigen hat. Die neueste bundesgerichtliche Entscheidung und damit die Aufgabe der bisherigen Zürcher Praxis ist nach Dafürhalten der Autorin sehr zu begrüssen.
Daniela Fischer
iusNet FamR 17.03.2022

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